Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Corona: Informationen zu Maibrauchtum

Die Stadt Bonn weist darauf hin, dass das Aufstellen von Maibäumen aufgrund der geltenden Ausgangs-, Kontakt- und Veranstaltungsverbote nur mit Einschränkungen möglich ist.

Privatpersonen können grundsätzlich einen Maibaum aufstellen, allerdings nur dann, wenn daran nur Personen aus dem eigenen Hausstand sowie höchstens eine weitere Person (insgesamt maximal fünf Personen) beteiligt sind. 

Die gleiche Personenzahl und -konstellation gilt auch für das Aufstellen von Dorfmaibäumen auf öffentlichen Plätzen. Dies kann zudem nicht im Rahmen einer Veranstaltung stattfinden. Außerdem ist darauf zu achten, dass es dabei nicht zu Personenzusammenkünften von Zuschauerinnen und Zuschauern kommt. Auch der geltende Mindestabstand von 1,5 Metern ist zwingend zu beachten.

Zudem gilt auch in der Mainacht die im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegte Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Das Gesetz bestimmt außerdem, dass sich aktuell auch in Privaträumen und Wohnungen nur noch Personen aus einem Haushalt mit maximal einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen dürfen. 

Der Stadtordnungsdienst wird sowohl die Einhaltung der Ausgangssperre als auch der Kontakt-, Party- und Veranstaltungsverbote kontrollieren. 

Die Stadt Bonn betont zudem, dass es illegal ist, Maibäume in Wäldern, städtischen Parkanlagen oder entlang von Alleen zu fällen. Bei Verstößen dagegen droht ein hohes Bußgeld.