Dies ist eine Pressemeldung der Stadtwerke Bonn
"Für Fahrgäste gilt ab sofort – sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts an Haltestellen und in U-Bahnhöfen – die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske vom Typ FFP2 oder KN95", darauf weist SWB Bus und Bahn hin. Andere medizinische Masken, wie zum Beispiel OP-Masken, sind ab sofort verboten.
Da sich diese neue Regelung auf alle Einrichtungen im Nahverkehr bezieht, gilt die verschärfte Maskenpflicht auch in den Kunden-Centern.
Insgesamt wird damit die Sicherheit nochmals erhöht. In Bussen und Bahnen ist so der bestmögliche Schutz vor Ansteckung gegeben, gerade auch im Vergleich zu anderen öffentlichen Räumen.(jw)