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Bundesstadt Bonn

Bundesnotbremse verbietet OP-Masken im Nahverkehr

Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes am Freitag, 23. April, verschärfen sich auch die Regelungen zur Maskenpflicht im Nahverkehr.

Dies ist eine Pressemeldung der Stadtwerke Bonn

"Für Fahrgäste gilt ab sofort – sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts an Haltestellen und in U-Bahnhöfen – die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske vom Typ FFP2 oder KN95", darauf weist SWB Bus und Bahn hin. Andere medizinische Masken, wie zum Beispiel OP-Masken, sind ab sofort verboten.

Da sich diese neue Regelung auf alle Einrichtungen im Nahverkehr bezieht, gilt die verschärfte Maskenpflicht auch in den Kunden-Centern. 

Insgesamt wird damit die Sicherheit nochmals erhöht. In Bussen und Bahnen ist so der bestmögliche Schutz vor Ansteckung gegeben, gerade auch im Vergleich zu anderen öffentlichen Räumen.(jw)