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Bundesstadt Bonn

Bonn wird Sitz der neuen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

Im Zuge der Reform des Jugendschutzgesetzes haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat die Errichtung einer neuen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Dazu wird die in Bonn ansässige bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einer modernen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ausgebaut.

Die Bundeszentrale, die zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gehört, wird ab 1.5.2021 ihren Sitz in Bonn haben und in einer ersten Stufe über zunächst etwa 70 Beschäftigte verfügen.

Bonns Oberbürgermeisterin Katja Dörner: "Mit der Ansiedlung der neuen Bundeszentrale wird Bonn als Sitz von Bundesministerien und Bundesbehörden weiter gestärkt. Darüber freue ich mich umso mehr, als mir gerade das Thema Kinder- und Jugendschutz mit all seinen Aspekten sehr am Herzen liegen."  Neben dem Verbleib von Bundesministerien gehört die Ansiedlung neuer Bundesbehörden zu den zentralen Forderungen der Region Bonn sowie der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz an den Bund zur Sicherung Bonns als "zweitem politischen Zentrum" in Deutschland. Katja Dörner: "Für die neue Bundeszentrale können sich gerade in Bonn, wo unter anderem die Deutsche Telekom ihre Konzernzentrale hat, Synergien für einen modernen Kinder- und Jugendmedienschutz ergeben. Auch spricht die unmittelbare Nähe der Bundeszentrale zum Bonner Dienstsitz des BMFSFJ mit seinen 250 Beschäftigten für den Standort Bonn. "

Das neue Jugendschutzgesetz gewährleistet den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexueller Anmache oder Kostenfallen, es bietet Orientierung für Eltern, Fachkräfte und Jugendliche durch einheitliche Alterskennzeichen und ermöglicht die Durchsetzung der Regelungen nicht nur national, sondern auch gegenüber ausländischen Anbietern, die von Kindern und Jugendlichen besonders häufig genutzt werden. Das neue Jugendschutzgesetz sorgt dafür, dass Filme oder Spiele verbindlich und einheitlich Alterseinstufungen erhalten, ob online oder im Einzelhandel. Das Gesetz sieht vor, dass etwa Kostenfallen, unbeschränkte Kontaktfunktionen oder glücksspielähnliche Elemente durch Kennzeichnungen mit Symbolen, die neben die bekannte Alterskennzeichnung tritt, transparent gemacht werden müssen. 

Die neue Bundeszentrale soll künftig sicherstellen, dass die vom Jugendschutzgesetz erfassten Internet-Plattformen ihren systemischen Vorsorgepflichten (zum Beispiel sichere Voreinstellungen, Beschwerde- und Hilfesystem) nachkommen. Endet ein "dialogisches Verfahren" mit den Anbietern dazu ohne Erfolg, kann die Bundeszentrale konkrete Maßnahmen anordnen und in letzter Konsequenz bei Nichtbefolgung empfindliche Bußgelder verhängen. Auch gegenüber ausländischen Anbietern kann sie Verstöße ahnden. Mit der Bundeszentrale entstehen klare Strukturen im Kinder- und Jugendmedienschutz. Außerdem wird eine zentrale Austauschplattform für nationale und internationale Akteurinnen und Akteure sowie zur stetigen Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes geschaffen, die mit der Medienentwicklung Schritt hält. Dabei wird die Perspektive von Kindern, Jugendlichen und Eltern einbezogen. Ein Beirat unterstützt die Bundeszentrale bei diesen Aufgaben.