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Bundesstadt Bonn

Newsletter Kultur Ausgabe 20/2023

• Neuigkeiten

Autor*innen des Werkproben-Programms 2024/25 der Kultursekretariate stehen fest

Mit elf Autor*innen aus Nordrhein-Westfalen geht das neue Programm der langjährigen Lese- und Literaturförderung der beiden NRW Kultursekretariate 2024 an den Start. Neben den klassischen Gattungen Prosa, Kinder- und Jugendliteratur und Lyrik bieten auch ungewöhnliche Präsentationsformen Zugang zur Literatur. Dank der Honorarförderung können Literaturveranstalter*innen in kommunaler und freier Trägerschaft sowie Schulen einem breiten Publikum die Möglichkeit bieten, hochrangige Autor*innen aus NRW in Lesungen und Schreibworkshops live zu erleben – davon profitieren Veranstalter*innen, Autor*innen und Leser*innen aller Altersgruppen gleichermaßen. Besondere Aufmerksamkeit gilt traditionell der Vermittlung von Schreibkompetenz. Fast alle Autor*innen bieten neben Lesungen auch Workshops zum kreativen Schreiben an. Beide Formate können einzeln, aber auch in Kombination am selben Tag gebucht werden. Anträge können ganzjährig gestellt werden.

 https://www.nrw-kultur.de/programme/werkproben (Öffnet in einem neuen Tab) 

Das Kunstmentorat NRW startet in die nächste Runde

Zum dritten Mal in Folge wird das 1:1-Mentoringprogramm „Kunstmentorat NRW“ ausgeschrieben. Während einer Laufzeit von zwölf Monaten, treten sieben Mentees mit Mentor*innen, die sie aus einem Mentor*innen-Pool ausgewählt haben, in einen persönlichen, fachlichen Austausch. Das Kunstmentorat richtet sich an Bildende Künstler*innen mit Wohnsitz in NRW, sowohl an Absolvent*innen einer Kunsthochschule als auch an Neuankömmlinge in NRW mit einem nationalen oder internationalen Hintergrund, die sich im hiesigen Kunstfeld vernetzen und weiter professionalisieren möchten. Ab dem 11. Dezember 2023 können Bewerbungen eingereicht werden!

 https://kunstmentorat.nrw/ (Öffnet in einem neuen Tab)

CO2-Kulturrechner und CO2-Kulturstandard

Am 11. Oktober 2023 wurde von Bund, Ländern und Kommunen in der Kulturministerkonferenz und im Kulturpolitischen Spitzengespräch der CO2-Kulturstandard samt CO2-Kulturrechner verabschiedet. Damit können Kultureinrichtungen aller Sparten nach einheitlichen Vorgaben ihre CO2-Emissionen erfassen, Einsparpotentiale identifizieren und nachhaltige Strategien entwickeln.

Bislang gab es keine einheitlichen Vorgaben oder Standards zur Erstellung von Klimabilanzen im Kulturbereich. Der CO2-Kulturstandard wurde von einer Gruppe von Expert*innen erarbeitet, basiert auf dem weltweit anerkannten Standard zur Treibhausgasbilanzierung, dem „Greenhouse Gas Protocol“, und konkretisiert wesentliche Aspekte für Kultureinrichtungen insbesondere in Bezug auf die sogenannten Systemgrenzen – also „was“ bilanziert wird. Die Anlaufstelle „Green Culture“ bietet im November zwei Webinar-Termine an, bei denen Rechner und Standard vorgestellt werden. Die eineinhalbstündigen Webinare sind kostenlos, eine Anmeldung ist erforderlich. 

Für den Termin am 21. November von 10.30 bis 12.00 Uhr kann man sich hier anmelden:  https://mwk-bwl.webex.com/ (Öffnet in einem neuen Tab)

Für den Termin am 23. November von 14.00 bis 15.30 Uhr kann man sich hier registrieren:  https://mwk-bwl.webex.com/ (Öffnet in einem neuen Tab)

 https://aktionsnetzwerk-nachhaltigkeit.de/projekte/co2rechner-fur-die-kultur/ (Öffnet in einem neuen Tab)

• Preise

Bonner Klima-Preis – Bewerbungsfrist verlängert

Die Stadt Bonn und SWB Energie und Wasser loben den Bonner Klima-Preis in diesem Jahr als Kooperationspartner gemeinsam aus. Der Preis rückt Gruppen in den Mittelpunkt, die sich in ihrer Freizeit oder beruflich für Klimaschutz in Bonn engagieren und damit ein Stück zum Ziel der Klimaneutralität Bonns bis 2035 beitragen. Der erste Platz ist mit 5.000 Euro dotiert, der zweite Platz mit 3.000 Euro und der dritte Platz mit 1.500 Euro. Weitere 500 Euro können von der Jury für Anerkennungspreise vergeben werden. Bewerbungen können noch bis zum 30. November 2023 eingereicht werden. 

 https://www.bonn.de/klima-preis (Öffnet in einem neuen Tab)   

amarena – Deutscher Amateurtheaterpreis 2024

Der Bund Deutscher Amateurtheater (BDAT) schreibt 2024 zum achten Mal den bundesweit dotierten Preis „amarena“ aus. Ziel ist es, die hohe Qualität und die vielfältige Schaffenskraft des Amateurtheaters der Öffentlichkeit vorzustellen und über die künstlerische Arbeit den gesellschaftlichen Diskurs anzuregen. Es werden in fünf Kategorien Preisgelder in Höhe von voraussichtlich insgesamt 10.000 Euro vergeben. Bewerben können sich alle nicht professionellen Ensembles der Darstellenden Kunst mit Inszenierungen, die zwischen dem 1. Februar 2022 und 1. Februar 2024 Premiere hatten oder haben. Bewerbungsschluss ist am 31. Januar 2024.

 https://bdat.info/projekte/archiv/amarena/deutscher-amateurtheaterpreis-2024/ (Öffnet in einem neuen Tab) 

Deutscher Jazzpreis 2024

Die Bewerbungsphase für den Deutschen Jazzpreis 2024 hat begonnen. In sechs nationalen und zwei internationalen Kategorien können sich Künstler*innen, Produzent*innen, Manager*innen, Promoter*innen, Mitarbeiter*innen von Labels, Verlagen und Rundfunkanstalten sowie Autor*innen journalistischer Beiträge und Festival-Veranstalter*innen bewerben. Berücksichtigt werden Leistungen, die im Zeitraum vom 1. Dezember 2022 bis 30. November 2023 erbracht wurden bzw. noch erbracht werden. Die 22 Preisträger*innen können sich je Kategorie über mindestens 10.000 Euro Preisgeld und eine Trophäe freuen. Nominierte einer Kategorie, die keinen Preis gewinnen, erhalten jeweils mindestens 1.000 Euro Nominierungsgeld.

 https://www.deutscher-jazzpreis.de/ (Öffnet in einem neuen Tab)

• Fördermöglichkeiten

Kulturelle Projektförderung des Kulturamtes der Stadt Bonn

Das Kulturamt der Stadt Bonn vergibt zweimal jährlich Fördermittel für kulturelle Projekte mit innovativem Charakter. Professionell arbeitende Gruppen sowie Künstler*innen können ihre Anträge für Projekte, die im zweiten Halbjahr 2024 realisiert werden sollen, noch bis 8. Januar 2024 einreichen. Dem Antrag ist eine Projektbeschreibung sowie ein verbindlicher Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen. Die beantragten Projekte müssen in Bonn umgesetzt werden. 

 https://www.bonn.de/vv/produkte/Foerderung-von-kulturellen-Projekten.php (Öffnet in einem neuen Tab) 

Förderung von Projekten der Bildenden Kunst durch das Land NRW

Am 30. November 2023 endet die Frist für diverse Förderprogramme des Landes NRW im Bereich der Bildenden Kunst, darunter die Förderung von Ausstellungsvorhaben in kommunalen bzw. sich überwiegend in öffentlicher Trägerschaft befindlichen Museen, die Ankaufsförderung für kommunale bzw. sich überwiegend in öffentlicher Trägerschaft befindliche Museen, das Restaurierungsprogramm Bildende Kunst, das Förderprogramm „Provenienzen NRW“ und die Förderung von Kunstvereinen (Ausstellungsvorhaben sowie eine Profil- und Programmförderung).

  https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/foerderung-fuer-bildende-kunst (Öffnet in einem neuen Tab)

Festivalförderfonds der Initiative Musik

Mit dem Festivalförderfonds wird von der Initiative Musik erstmals eine strukturierte Förderung auf Bundesebene für Festivals im Bereich der populären Musik und des Jazz eingeführt. Ziel des Förderprogramms ist es, die kulturpolitisch bedeutsame Arbeit von Festivals zu unterstützen und ihre künstlerische Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Festivals können in einem offenen Verfahren einen Antrag auf Förderung stellen. Im Fokus einer jeden Förderung stehen die Umsetzung und der Ausbau qualitativer und soziokulturell bedeutsamer Aspekte, wie unter anderem Diversität, ökologische Nachhaltigkeit oder Nachwuchsförderung. Das Programm richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Festivals. Anträge können noch bis 18. Dezember 2023 gestellt werden.

 https://www.initiative-musik.de/livemusikfoerderung/#festivalfoerderfonds%20 (Öffnet in einem neuen Tab)

Mobilitätsprogramm der Europäischen Kommission

Der „Call for Individual Mobility“ der Europäischen Kommission richtet sich an einzelne Künstler*innen und Kulturschaffende sowie an Gruppen von bis zu fünf Personen, die für die Durchführung eines Projekts mit einer/einem Partner*in ihrer Wahl in ein anderes europäisches Land reisen möchten. Berechtigt sind dabei alle 40 Länder des Programms Kreatives Europa KULTUR. Für Einzelpersonen werden Reise- und Aufenthaltskosten für Projekte mit einer Dauer von 7 bis 60 Tagen bezuschusst. Bei Gruppen soll die Dauer des Projekts 7 bis 21 Tage betragen. Mit der Förderung möchte „Culture Moves Europe“ das Schaffen, Erforschen, gemeinsame Lernen und die Vernetzung von Kulturschaffenden unterstützen. Bis zum 31. Mai 2024 können jeden Monat Anträge eingereicht werden (Ausnahme Dezember 2023).

 https://culture.ec.europa.eu/ (Öffnet in einem neuen Tab)

• Veranstaltungstipps

Ausstellungen zum Projekt „Wir machen Zukunft!“

Das Kooperationsprojekt vom Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bonn „Wir machen Zukunft! Künstlerisches Forschen – Mit jungen Menschen auf dem Weg zur Nachhaltigkeit“ widmet sich in diesem Jahr der Gegenwart, nachdem in zahlreichen Workshops im Jahr 2022 bereits in die Vergangenheit geblickt wurde. Gemeinsam mit Künstler*innen aus Bonn und Expert*innen aus dem Bereich der Nachhaltigkeit haben mehrere hundert Kinder und Jugendliche Kunstwerke geschaffen, die sich mit dem Thema in verschiedenen Bereichen auseinandersetzen: Slow Fashion, gesundes Essen, begrünte Häuser, Stadtarchitektur, das Leben von Vögeln und Insekten, Recycling... So breitgefächert wie die Themen waren auch die Arbeitsmaterialien. Denn Kreativität war und ist gefragt. Die Ausstellung im Künstlerforum Bonn regt noch bis zum 19. November zum Erkunden und Mitmachen an. 

In zahlreichen Workshops wurden darüber hinaus von Kindern und Jugendlichen Plakate zum Thema Nachhaltigkeit gestaltet, die noch bis zum 30. November im studio_bnx des Bonner Stadtmuseums gezeigt werden.  

 https://www.bonn.de/microsite/wir-machen-zukunft/workshops-aktionen-ausstellungen/index.php (Öffnet in einem neuen Tab)  

Neue Veranstaltungstermine innerhalb der Informations- und Fortbildungsreihe des Kulturamtes

Der Workshop „How to… – Überzeugende Förderanträge verfassen“ musste krankheitsbedingt verschoben werden und findet nun am Samstag, 25. November 2023, von 10 bis 17 Uhr statt. Der Workshop richtet sich explizit an professionelle Kulturakteur*innen oder solche, die auf dem Weg dorthin sind. Darauf aufbauend findet der ebenfalls verschobene Workshop „How to… – Finanzplan, Verwendungsnachweis und Zuwendungsrecht“ nun am Samstag, 2. Dezember 2023, von 10 bis 14:30 Uhr statt. Die beiden Workshops bauen inhaltlich aufeinander auf, können aber auch unabhängig voneinander besucht werden. 

Ergänzt wird das Angebot des Kulturamtes durch eine digitale Informationsveranstaltung zur Künstlersozialversicherung. Rechtsanwalt Prof. Clemens Pustejovsky beleuchtet dabei grundsätzliche Aspekte der Versicherung aus Perspektive von Kulturschaffenden und Veranstalter*innen. Das Webinar findet am Montag, 27. November 2023, von 17 bis 19 Uhr via Zoom statt. Thematisiert werden, neben der sozialen Absicherung von Kulturschaffenden, unter anderem auch die Bedeutung des Künstlersozialversicherungsgesetzes, der Aufbau der Künstlersozialkasse, die Integration in das System der Sozialversicherung sowie die Voraussetzung der Mitgliedschaft sowie der Vergleich der Künstlersozialkasse mit anderen Absicherungsmöglichkeiten. Es können individuelle Fragen gestellt werden. Die Teilnehmendenzahl ist bei allen drei Workshops begrenzt. Eine vorherige Anmeldung ist obligatorisch. 

 www.bonn.de/kulturfortbildung (Öffnet in einem neuen Tab)