Neuigkeiten
Bonn hilft Cherson
Im Februar dieses Jahres hat der Rat der Stadt Bonn beschlossen, eine Solidaritätspartnerschaft mit der ukrainischen Stadt Cherson einzugehen. Seitdem bemühen wir uns, den Menschen in Cherson mit dem zu helfen, was am dringendsten benötigt wird. Dazu gehören technische Ausstattung, wie zum Beispiel Computer oder Müll- und Straßenreinigungsfahrzeuge aber auch Babynahrung und Dinge des täglichen Bedarfs.
Vor allem aber werden Geldspenden gebraucht, um vor Ort Baumaterialien und Lebensmittel zu kaufen. Darum hat die Stadtverwaltung eine Kooperation mit Help e.V. – Hilfe zur Selbsthilfe etabliert. Unter dem Titel „Bonn hilft Cherson“ sammeln wir gemeinsam Spenden, besonders im Rahmen von Veranstaltungen. Jeder Beitrag ist willkommen, auch kleine Summen helfen. Help e.V. – Hilfe zur Selbsthilfe sorgt dafür, dass das Geld vor Ort ankommt und den Bedürfnissen entsprechend verwendet wird.
Ob als Schule, Verein oder Unternehmen: Erstellen auch Sie einfach und schnell eine Online-Spendenaktion auf der Webseite von Help e.V., um gemeinsam Spenden für Menschen in Cherson zu sammeln. Auf der Webseite der Stadt Bonn finden Sie zudem die wichtigsten Informationen und was bisher geschah.
https://www.bonn-hilft-cherson.de/ (Öffnet in einem neuen Tab)
Anlaufstelle „Green Culture“ eröffnet
Viele Akteur*innen der Kultur-, Kreativ- und Medienbranche setzen sich bereits intensiv für mehr ökologische Nachhaltigkeit ein. Bei diesem Engagement soll sie in Zukunft die Anlaufstelle „Green Culture“ unterstützen. Der Bund möchte mit ihr die Entwicklung hin zu klimaschonenderen Betriebs- und Produktionsabläufen in Kultur und Medien vorantreiben. Jetzt hat Kulturstaatsministerin Claudia Roth die Anlaufstelle offiziell eröffnet.
„Green Culture“ baut dabei auf dem vom Bund geförderten „Aktionsnetzwerk Nachhaltigkeit in Kultur und Medien“ auf und erweitert dessen Angebot systematisch für den gesamten Kultur- und Medienbereich. Die Anlaufstelle wird verantwortet von der Delta1 gGmbH und unterstützt vom Deutschen Kulturrat, der dem Projekt als strategischer Partner zur Seite steht.
SIN-Beratung für Kultureinrichtungen
Gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel hat das Aktionsnetzwerk Nachhaltigkeit ein Beratungsprogramm geschaffen, um Kultureinrichtungen dabei zu unterstützen, ihre gesellschaftliche Verantwortung angesichts der ökologischen Herausforderungen unserer Zeit wahrzunehmen und auf dem Weg in eine wünschenswerte und klimagerechte Zukunft zu begleiten.
Ziel des Programms ist es, die teilnehmenden Kultureinrichtungen zu befähigen, einen individuell zugeschnittenen, strategischen Nachhaltigkeitsprozess zu starten. Hierfür werden Kulturinstitutionen und Berater*innen zusammengebracht.
Bewerben können sich öffentlich geförderte oder getragene Kulturinstitutionen mit mindestens zehn festangestellten Mitarbeitenden, die an einem Einstieg in das Thema der Betriebsökologie und des Nachhaltigkeitsmanagements interessiert sind. Das Programm richtet sich insbesondere an Institutionen, die noch am Anfang stehen. Insgesamt können in einem Jahr acht Kulturinstitutionen beraten werden. In der Pilotphase bis 2024 können also insgesamt 16 Institutionen teilnehmen. Der gesamte Beratungsprozess ist für die Einrichtungen kostenlos. Die aktuelle Bewerbungsfrist endet am 2. November 2023.
Preise
Bonner Klima-Preis
Die Stadt Bonn und SWB Energie und Wasser loben den Bonner Klima-Preis in diesem Jahr als Kooperationspartner gemeinsam aus. Der Preis rückt Gruppen in den Mittelpunkt, die sich in ihrer Freizeit oder beruflich für Klimaschutz in Bonn engagieren und damit ein Stück zum Ziel der Klimaneutralität Bonns bis 2035 beitragen.
Der erste Platz ist mit 5.000 Euro dotiert, der zweite Platz mit 3.000 Euro und der dritte Platz mit 1.500 Euro. Weitere 500 Euro können von der Jury für Anerkennungspreise vergeben werden. Bewerbungen können noch bis zum 15. November 2023 eingereicht werden.
NRW-Preis Kulturelle Bildung
Die aktive Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen am kulturellen Leben zu ermöglichen, ist ein zentrales Ziel der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Umgesetzt werden kann dies nur vor Ort und in Zusammenarbeit der verschiedenen Akteurinnen und Akteure, insbesondere der Schulen, Jugend- und Kultureinrichtungen und selbstverständlich nur zusammen mit den Kindern und Jugendlichen.
Mit dem NRW-Preis Kulturelle Bildung werden daher herausragende Kooperationen ausgezeichnet. Gesucht werden Kultur-, Bildungs- und Jugendeinrichtungen sowie Träger, Vereine und Initiativen, die ein kulturelles Profil erarbeitet haben oder ein solches entwickeln. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit stehen die Beteiligung von jungen Menschen und die Kooperation mit mindestens einer weiteren Einrichtung oder einer/einem weiteren Akteur*in aus einem der beiden anderen Bereiche.
Die Zusammenarbeit muss auf einen längeren Zeitraum ausgelegt sein und die fachlichen Belange der jeweils anderen Profession in die Entwicklung ihres kulturellen Profils einbeziehen. Ausgezeichnet werden drei Einrichtungen, Träger, Vereine oder Initiativen, die ein Preisgeld in Höhe von jeweils 20.000 Euro erhalten. Darüber hinaus ist es der Jury möglich, bis zu vier Bewerbungen, über deren positives Entwicklungspotential sie sich einig ist, mit einem Betrag in Höhe von jeweils 5.000 Euro zu unterstützen. Bewerbungen sind noch bis zum 26. Januar 2024 möglich.
https://www.mkw.nrw/NRW-Preis_Kulturelle_Bildung (Öffnet in einem neuen Tab)
Fördermöglichkeiten
Restmittel für das Jahr 2023 in den Förderprogrammen des NRW KULTURsekretariats
In den Förderprogrammen des NRW KULTURsekretariats sind noch Restmittel für das Jahr 2023 zu vergeben. Künstler*innen, Veranstalter*innen und Organisationen aus den 21 Mitgliedsstädten des Kultursekretariats können derzeit noch Anträge für das laufende Jahr stellen. Insbesondere stehen noch Mittel in den Förderlinien „Kooperierte Projekte”, „Interventionen im Stadtraum”, „Musikkulturen”, „Werkproben” und „Kindertheater des Monats” zur Verfügung.
https://www.nrw-kultur.de/programme (Öffnet in einem neuen Tab)
Allgemeine Projektförderung des NRW Landesbüro Freie Darstellen Künste
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen herausragende Projekte der Freien Darstellenden und Performativen Künste in NRW. Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts-/Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen.
Gefördert werden künstlerisch überzeugende Projekte der Freien Darstellenden Künste, die professionellen Maßstäben genügen. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten, die Aufführungscharakter haben – es sind aber auch freiere Formate wie zum Beispiel Labore, Symposien, prozessorientierte Arbeiten, Installationen oder ähnliches möglich. Die Bewerbungsfrist für das Jahr 2024 endet am 15. November 2023.
https://www.nrw-lfdk.de/index.php?article_id=10&clang=0 (Öffnet in einem neuen Tab)
Förderprogramm „Allgemeine Projektförderung und Transkultur 2024“ von Soziokultur NRW
Im Förderprogramm „Allgemeine Projektförderung und Transkultur“ vergibt Soziokultur NRW in zwei Förderrunden Mittel des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen an soziokulturelle Initiativen und Projekte.
Das Programm richtet sich an die freie Kulturszene, an Künstler*innen und Kulturschaffende, an Zentren, Vereine und Initiativen, deren soziokulturelle Praxis die alltägliche Lebenswelt partizipativ und niedrigschwellig in die Kulturarbeit einbezieht. Förderfähig sind unter anderem soziokulturell orientierte Projekte über alle Kunstsparten hinweg. Sie sollten partizipativ, demokratisch und zielgruppenoffen sein und dem Grundsatz der Soziokultur „Kultur von allen für alle“ folgen.
Sie sollten auf bürgerschaftliches Engagement setzen und es befördern. Besonders erwünscht sind Projekte, die sich der Integration verschiedener Altersgruppen, sozialer Schichten, Nationalitäten und Lebenssituationen widmen, die soziale und politische Arbeit im lokalen Alltag fördern. Einen Schwerpunkt dabei bildet die transkulturelle Projektarbeit. Anträge in diesem Förderprogramm sollen erstmalig ausschließlich digital über ein neues Antragsportal gestellt werden. Das Portal ist von Montag, 4. Dezember 2023 um 8:00 Uhr bis Freitag, 8. Dezember 2023 um 23:59 Uhr geöffnet.
https://soziokultur-nrw.de/projektfoerderung/allgemein-transkultur/ (Öffnet in einem neuen Tab)
Förderung von Residenzen im Rahmen von „Culture Moves Europe“
Mit dem „Call for Residency Hosts“ fördert die EU im Rahmen von „Culture Moves Europe“ Residenzprojekte, bei denen Kultureinrichtungen bis zu fünf internationale Künstler*innen einladen können. Gastgeber*innen können juristische Personen sein, die in einem der 40 teilnahmeberechtigten Länder registriert und ansässig sind.
Der Aufenthalt von Teilnehmenden kann zwischen 22 und 300 Tagen dauern, wobei die Gastgebenden vorab entscheiden müssen, ob sie eine Short- (22 bis 60 Tage), Medium- (61 bis 120 Tage) oder eine Long-Term-Residency (121 bis 300 Tage) anbieten möchten. Die Einreichungsfrist endet am 16. Januar 2024.
Förderprogramme zu „Europäischen Kulturprojekten“ der Europäischen Union
Mit dem Förderbereich „Europäische Kulturprojekte“ unterstützt die EU Kulturprojekte, in denen Organisationen aus mindestens drei verschiedenen teilnahmeberechtigten Ländern zusammenarbeiten und europäische Lösungen für aktuelle Herausforderungen finden. Das Partnerkonsortium besteht dabei aus einer antragstellenden Einrichtung (Koordinator*in) sowie mindestens zwei weiteren Kultureinrichtungen (Partner*innen).
Die „Großen Kooperationsprojekte“ werden dieses Jahr nicht ausgeschrieben. Die Formalitäten für „Kleine Kooperationsprojekte“ und „Mittlere Kooperationsprojekte“ bleiben jedoch gleich: Kleine Kooperationsprojekte haben mindestens drei Partner*innen aus drei Ländern, die mittleren Kooperationsprojekte mindestens fünf Partner*innen aus fünf Ländern.
Des Weiteren wird im aktuellen Call die Unterstützung der Ukraine zu einer der Prioritäten und kann von den Antragstellenden explizit ausgewählt werden. Die weiteren Prioritäten bleiben gleich und umfassen Publikumsentwicklung, Inklusion, Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Internationalität. Die aktuelle Ausschreibungsfrist endet am 23. Januar 2024 (17:00 Uhr MEZ).
Kleine Kooperationsprojekte: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/topic-details/crea-cult-2024-coop-1?closed=false&programmePeriod=2021%20-%202027&frameworkProgramme=43251814 (Öffnet in einem neuen Tab)
Mittlere Kooperationsprojekte: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/topic-details/crea-cult-2024-coop-2?closed=false&programmePeriod=2021%20-%202027&frameworkProgramme=43251814 (Öffnet in einem neuen Tab)
Veranstaltungstipp
Informations- und Weiterbildungsangebot des Kulturamtes – GEMA, Künstlersozialversicherung, Förderanträge sowie Verwendungsnachweis und Zuwendungsrecht
Die Informations- und Fortbildungsreihe „How to…“ des Kulturamtes geht für das Jahr 2023 in die finale Runde. Im November stehen noch einmal vier Veranstaltungen auf dem Programm: Am 4. November ein Intensiv-Workshop zum Thema „Überzeugende Förderanträge verfassen“, am 8. November eine digitale Informationsveranstaltung zur GEMA für Musiknutzer*innen, am 17. November ein weiterer Intensiv-Workshop zu den Themenkomplexen Finanzplan, Verwendungsnachweis und Zuwendungsrecht und am 27. November eine digitale Informationsveranstaltung zur Künstlersozialversicherung. Es gibt noch einige Restplätze – eine Anmeldung ist obligatorisch.