• Neuigkeiten
Positionspapier des Deutschen Kulturrates zu KI in Kunst und Kultur
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, positioniert sich zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Kunst-, Kultur- und Mediensektor und weitet damit den Blick über seine bisher auf das Urheberrecht fokussierte Stellungnahme „Künstliche Intelligenz und Urheberrecht“ von 2023 hinaus. In dem Positionspapier wird sowohl die Arbeit von Künstlerinnen und Künstlern, also Urheberinnen und Urheber bzw. Leistungsschutzberechtigten, von Kultureinrichtungen, von kulturellen Bildungseinrichtungen als auch von Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft in den Blick genommen.
BipaMap.NRW
BipaMap.NRW ist ein neues Angebot von Bildungspartner NRW. Auf der digitalen Karte werden (außerschulische) Lernorte angezeigt, die Angebote speziell für Schulen anbieten. Die Kulturelle Bildung ist einer der auswählbaren Schwerpunkte. Die Registrierung ist kostenlos. BipaMap.NRW ermöglicht die Suche nach geeigneten Lernangeboten und unterstützt Schulen und Projektmanager*innen von Angeboten der Kulturellen Bildung beim Finden außerschulischer Partner*innen vor Ort.
• Preise und Stipendien
Bonner Klima-Preis
Der Bonner Klima-Preis rückt Gruppen in den Mittelpunkt, die sich in ihrer Freizeit oder beruflich für Klimaschutz in Bonn engagieren. Mit dem Preis werden Projekte ausgezeichnet, die einen Beitrag dazu leisten, dass Bonn klimaneutral wird. Die Stadt Bonn und SWB Energie und Wasser loben den Klima-Preis 2024 erneut gemeinsam aus. Teilnehmende Projekte können bis zu 5.000 Euro gewinnen. Bewerbungen können noch bis zum 15. Dezember 2024 eingereicht werden.
Mentoring-Programm für Disabled Leadership
Für das achtmonatige spartenübergreifende Mentoring-Programm der Kulturstiftung des Bundes können sich Künstler*innen oder Kulturakteur*innen mit Behinderung bewerben, die einen Wohnsitz in Deutschland haben und ihre Arbeitsbereiche leiten möchten. Mentee und Mentor*in überlegen während des Mentorings gemeinsam, was die nächsten Karriereschritte sind und wie sie umgesetzt werden können. Die geförderten Mentees erhalten ein Stipendium in Höhe von 4.000 Euro. Die Mentor*innen erhalten eine Aufwandsentschädigung von 1.200 Euro. Bewerbungen können noch bis 13. Dezember 2024 eingereicht werden.
Weitere Informationen zum Mentoring-Programm finden Sie hier.
KUNSTFONDS_Stipendium
Das KUNSTFONDS_Stipendium möchte die konzentrierte künstlerische Arbeit und neue Ideen als nachhaltige Basis für das zukünftige freiberufliche Schaffen fördern. Antragsberechtigt sind bildende Künstler*innen, Künstler*innen-Duos sowie Mitglieder der VG Bild-Kunst Berufsgruppe I, die im Hauptberuf als freischaffende bildende Künstler*innen tätig sind, ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und die im Bewilligungszeitraum weder immatrikuliert noch angestellt sind. Das Programm wird finanziert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit Mitteln des Deutschen Bundestags und der Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst. Das Förderprogramm ist bis zur Verabschiedung des Bundeshaushalts 2025 durch den Bundestag und der damit verbundenen verlässlichen Bereitstellung der benötigten Finanzmittel zunächst unter Vorbehalt ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Januar 2025.
Weitere Informationen zum KUNSTFONDS_Stipendium finden Sie hier.
Jugend.Kultur.Preis NRW 2025
Die Ausschreibung des Jugend.Kultur.Preises NRW möchte Kindern und Jugendlichen eine Bühne für ihre eigenen Ideen und Projekte geben. Sie will beispielhafter Kinder- und Jugendkulturarbeit Aufmerksamkeit verschaffen und so den Austausch von Projektideen und Know-how fördern. Preiswürdig sind Projekte aus allen künstlerischen Sparten, die den Blick dafür öffnen, was junge Menschen bewegt und begeistert, was ihr Leben und Umfeld ausmacht. Den Themen sind keine Grenzen gesetzt. Projekte, die im Zeitraum 2023 bis 2025 durchgeführt wurden, können sich in drei Preiskategorien bewerben. Die Preisgelder sollen nach Möglichkeit in neue Projektvorhaben investiert werden. Bewerbungen sind noch bis zum 1. Februar 2025 möglich.
• Fördermöglichkeiten
Kulturelle Projektförderung des Kulturamtes
Das Kulturamt der Stadt Bonn vergibt zweimal im Jahr Fördermittel für innovative Kunst- und Kulturprojekte. Professionell arbeitende Gruppen und Kulturschaffende können ihre Anträge noch bis Sonntag, 5. Januar 2025 einreichen. Dem Antrag muss eine Projektbeschreibung sowie ein verbindlicher Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt werden. Die beantragten Projekte müssen zudem im zweiten Halbjahr 2025 in Bonn durchgeführt werden.
Mehr zur Kulturellen Projektförderung des Kulturamtes finden Sie hier.
Förderprogramm „(K)ein Kunststück – Powersharing im Kulturbetrieb fördern“
Immer mehr Kulturinstitutionen wünschen sich Handlungssicherheit und professionelle Unterstützung bei der Verbesserung ihrer Zugänglichkeit für marginalisierte Menschen. Ob es nun um Teilhabemöglichkeiten geht, die sie als Akteur*innen einer pluralen Gesellschaft bieten (möchten), oder um die eigene Sensibilisierung zu Antisemitismus, Rassismus und anderen Diskriminierungsformen – der Anspruch, sich zu hinterfragen und weiterzuentwickeln, ist da. Gleichzeitig sind marginalisierte Personengruppen in Kulturbetrieben nach wie vor unterrepräsentiert. Das zeigt sich nicht nur beim Blick ins Publikum, sondern auch bei der eigenen Belegschaft und der Programmgestaltung. Im Rahmen des Programms unterstützt die Bildungsstätte Anne Frank Kultureinrichtungen dabei, ihre Häuser weiter diskriminierungskritisch zu öffnen und dabei den Fokus auf das Powersharing zu legen. Die Bildungsstätte begleitet fünf ausgewählte Häuser, die sich bereits mit Diversitätsförderung auseinandergesetzt haben, über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren bei dem Prozess und steht mit langjähriger Expertise beratend und schulend zur Seite. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Januar 2025.
„Start2Act“ – Förderung für Präventionsprojekte in der Kulturellen Bildung
Ziel des Förderprogramms „Start2Act“ des Bundesverbandes für Kulturelle Bildung (BKJ) ist es, Träger und Verbände der Kulturellen Bildung dabei zu unterstützen, sichere Orte zu sein, in denen Kinder umfassend vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind. Gefördert werden Workshops bzw. Formate, die (sexualisierte) Gewalt thematisieren, reflektieren oder dafür sensibilisieren. Mit der Förderung können Präventionsprojekte mit Kindern und Jugendlichen mit Methoden Kultureller Bildung und/oder Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema sexualisierte Gewalt mit Ehrenamtlichen, Hauptamtlichen, Honorarkräften und Eltern umgesetzt werden. Gefördert werden zwei verschiedene Projekttypen: Impulsprojekte (bis zu 2.000 Euro) eröffnen neue und niedrigschwellige Auseinandersetzungen mit dem Thema Kinderschutz und Prävention. Anträge können fortlaufend gestellt werden. Expertiseprojekte (bis zu 8.000 Euro) ermöglichen eine intensivere Auseinandersetzung mit den Themen Kinderschutz und Prävention. Sie unterscheiden sich von Impulsprojekten unter anderem in einer längeren Projektlaufzeit. Die Antragsfrist ist der 31. Januar 2025.
Weitere Informationen zum Förderprogramm Start2Act finden Sie hier.
Förderaufruf „Erlebnis.NRW“
Mit dem aktuellen Förderaufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW sollen der nachhaltige Tourismus sowie der Kultur- und Naturtourismus in den Tourismusregionen des Landes in ihrer Attraktivität gestärkt werden. Förderbereiche sind nachhaltige Infrastrukturmaßnahmen, nachhaltige digitale Maßnahmen und Projekte zur Entwicklung nachhaltiger und innovativer touristischer Produkte sowie Dienstleistungen. Die Maßnahmen müssen sich den Bereichen nachhaltiger Tourismus, Kultur- oder Naturtourismus zuordnen lassen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Kommunen, Kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen, die einen Sitz oder eine Niederlassung in NRW haben. Kooperationsprojekte werden vorrangig gefördert. Der Mindestzuwendungsbetrag beträgt 12.500 Euro. Die Einreichungsfrist endet am 31. Januar 2025.
Kreatives Europa KULTUR – Unterstützung ukrainischer Künstler*innen und Kulturschaffender
Als Reaktion auf den russischen Krieg in der Ukraine und seine dramatischen Auswirkungen auf die ukrainische Bevölkerung und das kulturelle Erbe unterstützt die Europäische Kommission mit 5 Millionen Euro Projekte für den ukrainischen Kultur- und Kreativsektor. Gefördert werden Konsortien von Organisationen, die Aktivitäten durchführen und damit einer größeren Anzahl von Akteur*innen zugutekommen. Somit sollen ukrainische Künstler*innen, Organisationen und Fachleute aus der Kreativ- und Kulturbranche erreicht und unterstützt werden. Die Ausschreibung führt zu einer Auswahl von Projekten zu folgenden Themen: Wiederaufbau des ukrainischen Kultur- und Kreativsektors in der Nachkriegszeit, Förderung des Zugangs der ukrainischen Bevölkerung zur Kultur und zum kulturellen Erbe sowie der Unterstützung ukrainischer Künstler*innen und kultureller Organisationen bei der Schaffung gemeinsamer Werke. Die Frist für die Ausschreibung ist der 6. Februar 2025, 17:00 Uhr (MEZ).
Kreatives Europa KULTUR – Förderung für Literaturübersetzungen
Das EU-Kulturförderprogramm Kreatives Europa KULTUR unterstützt mit dem Förderbereich Literaturübersetzungen („Circulation of European Literary Works“) die Übersetzung, Bewerbung und Verbreitung europäischer Werke. Übersetzt werden können belletristische Werke aller Genres. Die Autor*innen der einzureichenden Werke müssen Staatsbürger*innen oder Einwohner*innen eines teilnahmeberechtigten Landes sein oder zum literarischen Erbes eines teilnahmeberechtigten Landes zählen. Nicht förderfähig sind Sachbücher oder wissenschaftliche Schriften. Verlage oder Organisationen mit verlegerischer Tätigkeit müssen mindestens fünf Werke zur Übersetzung einreichen. Die nächste Einreichungsfrist endet am 11. Februar 2025, 17:00 Uhr (MEZ).
Förderangebot für mehr inklusive Begegnungen der Aktion Mensch
Inklusion bedeutet, eine vielfältige und offene Gesellschaft zu schaffen, in der jeder Mensch unabhängig von individuellen Unterschieden am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Das Förderangebot „Viel vor: Gemeinsam aktiv für Inklusion“ soll dabei helfen, zusätzliche Gelegenheiten für inklusive Begegnungen zu schaffen, um Inklusion erlebbar und erfahrbar zu machen. In diesem Förderangebot unterstützt die Aktion Mensch inklusive Projekte in den Lebensbereichen „Bildung und Persönlichkeitsstärkung“ sowie „Freizeit“. Hierzu zählen beispielsweise Vorhaben in den Bereichen Engagement vor Ort, Musik und Tanz, Natur und Umwelt, Sport und Spiele sowie Theater und Kunst. Für Projekte mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr können bis zu 10.000 Euro ganz ohne Eigenmittel beantragt werden. Anträge können noch bis Januar 2026 fortlaufend eingereicht werden.
• Veranstaltungstipps
Fortbildungsangebote von create music NRW
create music NRW bietet zahlreiche kostenlose Fortbildungsmöglichkeiten für Nachwuchsmusiker*innen aus NRW an – darunter zum Beispiel „Grundlagen des Künstler*innen-Managements“, „Stage Performance“ oder „Druck dein eigenes Band-Merch“.
Webinare des Kulturrats NRW
Auch der Kulturrat NRW bietet regelmäßig kostenfreie Webinare für freischaffende Künstler*innen und Kulturtätige aller Sparten an. Im Januar 2025 findet beispielsweise ein Webinar zum Thema „Einsatz von KI und Urheberrecht“ statt. Alle Angebote sind kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich.