Wir haben für Sie einige der häufigsten Fragen aufgelistet.
Sie erreichen uns auch jederzeit persönlich.
1. Wie kann ich bei den Mobilitäts-Testwochen mitmachen?
Die Mobilitätstestwochen finden bei Arbeitgebenden statt, die am JOBWÄRTS-Programm teilnehmen. Ob Ihr Unternehmen oder Ihre Kommune schon mitmacht, sehen Sie hier. Sobald wir an Ihren Standort kommen, informiert Sie Ihr Arbeitgebender rechtzeitig über den Start und alle Angebote.
2. Wie kann ich ein Zweirad ausleihen?
Ihr Arbeitgebender wird Ihnen kurz vor Beginn der Testwochen einen Link zusenden, über den Sie zum JOBWÄRTS-Buchungsportal gelangen. Dort wählen Sie aus den zur Verfügung stehenden Angeboten das für Sie passende aus. Ihr gebuchtes Zweirad und das Zubehör holen Sie zum angegebenen Zeitpunkt und Ort bei Ihrem Arbeitgebenden ab. Zuvor laden Sie bitte das Übergabeprotokoll herunter und bringen es unterschrieben bei der Übergabe des Rades mit.
Bei der Abholung eines Speed-Pedelecs oder E-Rollers (max. 45 km/h) ist es zudem notwendig, Ihren Führerschein vorzulegen.
3. Check des Zweirades vor der ersten Nutzung
Die Mitarbeitenden sind dazu angehalten, mit dem geliehenen Zweirad sorgfältig und sachgemäß umzugehen. Dazu gehört auch ein eigenständiger Check VOR der ersten Nutzung des Zweirades sowie das Anschließen des Zweirades an einem festen Gegenstand und die Sicherung mit dem zur Verfügung gestellten Schloss.
Check vor der ersten Nutzung:
- Funktionsweise:
Sie sind verpflichtet, sich vor Nutzung des Zweirads mit der Funktionsweise vertraut zu machen. - Überprüfung:
Vor jeder Nutzung müssen Sie „Ihr“ Zweirad auf Verkehrssicherheit, Funktionstüchtigkeit und etwaige Mängel überprüfen. Dazu müssen Sie insbesondere das Festsitzen aller sicherheitsrelevanten Schrauben, den ordnungsgemäßen Zustand des Rahmens, des Lenkers und des Sattels, den Reifenluftdruck, die Funktionstauglichkeit der Lichtanlage, der Batterie, des Computers, des Bremssystems und des Schlosses überprüfen. Liegt zu Beginn Ihrer Nutzung des Zweirads ein Mangel vor oder tritt ein Mangel während der Nutzung auf, müssen Sie die Nutzung unterlassen bzw. beenden.
4. Wie bekomme ich ein Ticket für den Öffentlichen Nahverkehr?
Im Rahmen der JOBWÄRTS Mobilitäts-Testwochen können Sie vier Wochen lang ganz entspannt mit Bus und Bahn zur Arbeit fahren und eine Alternative zum Auto-Pendeln ausprobieren. Das Handy-Ticket wird kostenlos über die App der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass lediglich Fahrten von und zur Arbeit sowie Dienstfahrten abgerechnet werden dürfen.
Falls Sie ein Handy-Ticket testen möchten, benötigen wir bei der Buchung Ihre Handynummer. Die KVB legt damit für Sie ein Konto an. Mit diesem können Sie sich über die Smartphone-App der KVB vor Fahrtantritt Einzeltickets buchen, die automatisch über JOBWÄRTS abgerechnet werden. Eine genaue Anleitung senden wir Ihnen nach Ihrer Buchung zu.
Nach Ablauf der vier Wochen wird Ihr Konto automatisch gelöscht.
5. Welche Räder darf ich kostenlos in Bus und Bahn mitnehmen?
Ein Faltrad dürfen Sie immer und überall kostenlos zu Ihrem ÖPNV-Ticket mitnehmen, wenn es zusammengefaltet ist.
Informieren Sie sich hier über weitere Möglichkeiten der Mitnahme im öffentlichen Nahverkehr.
6. Wie kann ich meine Buchung ändern oder stornieren?
Wenn Sie ihr gebuchtes Zweirad stornieren möchten, können Sie dies selber im Buchungsportal vornehmen. Gehen Sie dafür auf den entsprechenden Link in Ihrer Bestätigungsmail.
Für eine Umbuchung wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Kontaktperson in Ihrem Unternehmen.
7. Was muss ich bei der Rückgabe meines Zweirads beachten?
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie an Ihrem Zweirad Mängel oder Schäden festgestellt haben. Auch wenn Sie gestürzt sind und augenscheinlich nichts passiert ist, informieren Sie uns darüber. Da das Zweirad schon von der nächsten Person gebucht sein könnte, bringen Sie es pünktlich zur verabredeten Zeit zurück. Dabei sollte der Akku geladen und das Zweirad in einem sauberen Zustand sein.
8. Diebstahl
Was passiert, wenn mein Zweirad oder geliehenes Equipment während der Nutzung gestohlen wurde?
Melden Sie sich bei Diebstahl bitte umgehend (max. innerhalb von 24 Stunden) beim JOBWÄRTS-Team unter 0228 773883 bzw. jobwaertsbonnde und zeigen den Diebstahl bei der Polizei an.
Wir behalten uns vor, eine Selbstbeteiligung zu berechnen. Bitte schauen Sie dazu in die Nutzungsvereinbarungen.
9. Panne/Beschädigung
Was mache ich bei einer Panne oder wenn mein Zweirad oder geliehenes Equipment während der Nutzung beschädigt wird?
Bei einer Panne melden Sie sich bitte bei der Hotline unseres Partners.
Es wird innerhalb von 48 Stunden eine Reparatur vor Ort durchgeführt. Sollte das Zweirad innerhalb von 30 Minuten vor Ort nicht reparierbar sein, wird es umgehend gegen ein Ersatz-Zweirad ausgetauscht.
Sollten Sie eine Panne/Unfall mit einem Zweirad unserer Partner XXL Feld oder VELOCITY haben, wenden Sie sich bitte direkt an diese.
XXL Feld Sankt Augustin: 02241 9773 0
VELOCITY Bonn: 0228 981366 0
10. Was mache ich bei einem Unfall?
Sichern Sie die Unfallstelle und rufen Sie bei verletzten Personen die 112. Bei jedem Unfall, bei dem Personen verletzt oder Dinge Dritter beschädigt werden, müssen Sie immer die Polizei (Telefon 110) benachrichtigen. Geben Sie bitte kein schriftliches Schuldanerkenntnis ab, da Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden. Notieren Sie sich in jedem Fall den Namen der am Unfall beteiligten Personen und das Aktenzeichen/Tagebuchnummer der Polizei.
Füllen Sie bitte umgehend beigefügten Verkehrsunfallbericht aus und schicken Sie ihn dem JOBWÄRTS-Team an jobwaertsbonnde
Wir hoffen, dass Sie das nie anwenden müssen. Fahren Sie also vorsichtig und aufmerksam, wenn Sie das nicht sowieso bereits tun.
11. Was muss ich bei einem Speed-Pedelec (max. 45 km/h) beachten?
Bei den Speed-Pedelecs handelt es sich nicht um normale Pedelecs, wie sie mittlerweile üblich sind. Diese besonderen Räder sind bis zu 45 km/h schnell und damit vor allem für lange Wege zur Arbeit mit einem gut befahrbaren Straßennetz geeignet. Deshalb gibt es auch etwas mehr zu beachten als bei normalen Fahrrädern. Man benötigt einen gültigen Führerschein Klasse AM. Es gibt außerdem eine Helm- und Straßenbenutzungspflicht, das heißt normale Fahrradwege dürfen nicht befahren werden.
12. Welche Zweiräder kann ich mit einem Gutschein (Voucher) ausleihen?
Jede Fahrradhandlung bietet verschiedene Modelle zum Testen an. Hier finden Sie eine Übersicht über die Angebote:
13. Wie lange sind die Voucher für die Specials und Lastenräder gültig?
Die Voucher gelten vom Zeitpunkt der Buchung bis zum 31.10.2023. Bitte vereinbaren Sie direkt einen Termin mit dem gewünschten teilnehmenden Fahrradhändler. Die Voucher können bei Fahrrad XXL Feld in Sankt Augustin (Öffnet in einem neuen Tab) und VELOCITY Bonn (Öffnet in einem neuen Tab) eingelöst werden.
Noch Fragen?
Für weitere Fragen steht Ihnen das JOBWÄRTS-Team natürlich auch gerne persönlich zur Verfügung.
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