Hier finden Sie weiterführende Informationen rund um das Engagement. Es gibt eine Checkliste mit Themenvorschlägen für das Erstgespräch mit der Organisation, Informationen zur Beantragung eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, wir beantworten Fragen rund um Versicherung, Qualifizierungsmöglichkeiten und Bescheinigungen über Ihr Engagement.
Checkliste für Erstgespräche
Sie haben einen Termin bei der Organisation vereinbart, bei der Sie möglicherweise aktiv werden möchten. Sicherlich haben Sie sich schon Gedanken gemacht, welche Fragen Sie bei dem Erstgespräch stellen werden.
Um Ihnen ein paar Anhaltspunkte zu geben, haben wir einige wesentliche Fragen in einer Checkliste zusammengestellt.
Wichtig ist, dass Sie auch nach dem Erstgespräch bei Fragen oder Problemen das Gespräch mit Ihrer Organisation suchen. Nur so können Probleme gelöst und Missverständnisse vermieden werden.
Für manche Tätigkeiten notwendig: Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis
Das erste Gespräch ist positiv verlaufen und Sie möchten gerne aktiv werden. Für manche (nicht alle) Tätigkeiten wird ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis verlangt – das dient dem Schutz der Menschen, mit denen Freiwillige arbeiten.
Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis kann nicht vorsorglich beantragt werden. Dafür stellt Ihnen „Ihre“ Organisation eine Bescheinigung aus, dass Sie freiwillig aktiv sind und das Führungszeugnis benötigen. Das Zeugnis wird dann kostenfrei ausgestellt.
Antrag bei der Stadtverwaltung
Bitte klicken Sie bei „Dienstleistung“ auf „Meldewesen“ und geben dann bei Führungszeugnis die Zahl 1 ein:
Online-Beantragung beim Bundesamt für Justiz
- Rufen Sie die Seite www.fuehrungszeugnis.bund.de (Öffnet in einem neuen Tab) auf.
- Geben Sie an, ob Sie das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis für sich selbst oder in gesetzlicher Vertretung beantragen.
- Lesen Sie die Personendaten Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels mithilfe der „ AusweisApp (Öffnet in einem neuen Tab)“ des Bundes aus.
- Geben Sie ergänzende Daten (Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses, Beantragung einer Gebührenbefreiung, etc.) an. Laden Sie für die Gebührenbefreiung die entsprechende Bescheinigung der Organisation hoch, für die Sie als Freiwillige*r tätig werden möchten.
Gut versichert
Wichtig zu wissen: Sie sind während Ihres freiwilligen Engagements unfall- und haftpflichtversichert.
- Sie haben den Versicherungsschutz automatisch, wenn Sie bei einer unserer Partnerorganisationen freiwillig aktiv werden und müssen nichts weiter tun.
- Bitte beachten: Der Versicherungsschutz der Unfallversicherung gilt auch für den Weg zur freiwilligen Tätigkeit und den Heimweg.
- Sollte der Versicherungsfall eintreten, ist die Organisation, für die Sie aktiv sind, Ihre Ansprechperson.
Engagement bescheinigen lassen
Alle Freiwilligen können sich eine Bescheinigung über ihr Engagement ausstellen lassen – zum Beispiel, um diese einer Bewerbung beizufügen. Die Bescheinigung kann auf dem Briefbogen der Organisation oder auf einem Briefbogen des Landes NRW ausgestellt werden. Der Briefbogen des Landes NRW wird „Engagementnachweis NRW“ genannt. Welchen Briefbogen Sie auch wählen: Ansprechperson für die Ausstellung einer Engagement-Bescheinigung ist die Organisation, bei der Sie tätig sind.
Qualifizierung für das Engagement
Neben der praktischen und theoretischen Einarbeitung durch Ihre Organisation gibt es die Möglichkeit, das Wissen rund um die Tätigkeit im Engagement zu erweitern. Folgende Organisationen bieten Qualifizierungen an:
- Kontakt
- Ort
- Barrierefreiheit
Kontakt
Ort
Förderung bürgerschaftliches Engagement, Freiwilligenagentur, Gremien- und Medienkoordination
Freiwilligenagentur Bonn
Zimmer 103, 105, 106
Rathaus Beuel
Friedrich-Breuer-Straße 65
53225 Bonn
Barrierefreiheit
Behindertengerechter Zugang am Haupteingang über Rampe
Aufzug im Hause vorhanden
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich