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Bundesstadt Bonn

Liegenschaftsvermessungen und topographischen Vermessungen.

Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten

Verantwortliche/r
(Fachbereich/Bereich/Abteilung, Anrede, Name, Funktion, Telefon, Email)
Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Bodenmanagement und Geoinformation
Vermessungen
Telefon: 0228 773731
E-Mail:  andreas.zaukebonnde
Datenschutzbeauftragte/r
(Anrede, Name, Telefon, E-Mail; Postanschrift bei externer/-m DSB)

Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
Datenschutzbeauftragter
Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
53111 Bonn
Telefon: 0228 - 77 34 65
E-Mail:  datenschutzbeauftragterbonnde

Zweck/e der Datenverarbeitung
(Nennung der Hauptaufgaben; z.B. Erteilung und Entzug von Fahrerlaubnissen)

Durchführung von Liegenschaftsvermessungen und topographischen Vermessungen.

In diesem Zusammenhang werden Lagepläne und Grenzniederschriften angefertigt.
Wesentliche Rechtsgrundlage/n
(sowohl materiell-rechtlich wie auch verfahrens- und datenschutzrechtlich)

DSGVO Artikel 6 Abs. 1b) und e);

3 (1) BauprüfVO NRW (Lagepläne)
§ 21 VermKatG NRW (Grenzniederschriften) i.V.m. Runderlass des Ministeriums des Innern vom 15. September 2017: 12 Erhebung der Geobasisdaten des amtlichen Vermessungswesens in Nordrhein-Westfalen - Erhebungserlass (ErhE) - Anlage 12
Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
(z.B. Vor- und Zuname, Anschrift)
Auf Lageplänen und Grenzniederschriften werden Vor- und Zunamen der Eigentümer dargestellter Grundstücke eingetragen. Im Falle von Namensgleichheiten auch die Geburtsdaten. Bei privaten Auftraggebern (Ausnahmefall) wird auch deren Anschrift auf Lageplänen vermerkt.
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten
(im Regelfall)

Kassen- und Steueramt: Rechnungserstellung

private Auftraggeber (Ausnahmefall)
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen
(aus rechtlichen Bestimmungen wie z.B. Kassen-, Handels-, Steuerrecht oder KGSt-Empfehlungen)

Lagepläne zum Baugesuch: dauerhaft als Bestandteil von Bauakten des Amtes 63

sonstige Lagepläne entsprechend dem städtischen Katalog der Aufbewahrungsfristen (Anlage 8 zu Abschnitt 7.2 der Aktenordnung für die Stadtverwaltung Bonn): 30 Jahre

Grenzniederschriften: dauerhaft als Bestandteil des Liegenschaftskatasters (Liegenschaftskatastererlass - LiegKatErl.) RdErl. d. Innenministeriums v. 13.1.2009)
Herkunft der Daten
(möglichst genaue Quelle)

Eigentümerangaben: Grundbuch oder Amtliches Liegenschaftskataster Informationssystem (ALKIS)

Rechte der betroffenen Person
(allgemeine Aufzählung, Voraussetzungen)

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
  • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände
  • Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wegen Datenschutzverstößen
Zuständige Aufsichtsbehörde
(Bezeichnung, Postanschrift, Telefon, E-Mail, Homepage)

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf

Telefon 0211 – 384 24-0
Fax 0211 – 384 24-10
E-Mail  poststelleldi.nrwde

Internet  www.ldi.nrw.de (Öffnet in einem neuen Tab)