Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Verantwortliche/r (Fachbereich/Bereich/Abteilung, Anrede, Name, Funktion, Telefon, Email) | Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Amt für Bodenmanagement und Geoinformation Vermessungen Telefon: 0228 773731 E-Mail: andreas.zaukebonnde |
Datenschutzbeauftragte/r (Anrede, Name, Telefon, E-Mail; Postanschrift bei externer/-m DSB) | Bundesstadt Bonn |
Zweck/e der Datenverarbeitung (Nennung der Hauptaufgaben; z.B. Erteilung und Entzug von Fahrerlaubnissen) | Durchführung von Liegenschaftsvermessungen und topographischen Vermessungen. In diesem Zusammenhang werden Lagepläne und Grenzniederschriften angefertigt. |
Wesentliche Rechtsgrundlage/n (sowohl materiell-rechtlich wie auch verfahrens- und datenschutzrechtlich) | DSGVO Artikel 6 Abs. 1b) und e); 3 (1) BauprüfVO NRW (Lagepläne)§ 21 VermKatG NRW (Grenzniederschriften) i.V.m. Runderlass des Ministeriums des Innern vom 15. September 2017: 12 Erhebung der Geobasisdaten des amtlichen Vermessungswesens in Nordrhein-Westfalen - Erhebungserlass (ErhE) - Anlage 12 |
Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten (z.B. Vor- und Zuname, Anschrift) | Auf Lageplänen und Grenzniederschriften werden Vor- und Zunamen der Eigentümer dargestellter Grundstücke eingetragen. Im Falle von Namensgleichheiten auch die Geburtsdaten. Bei privaten Auftraggebern (Ausnahmefall) wird auch deren Anschrift auf Lageplänen vermerkt. |
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten (im Regelfall) | Kassen- und Steueramt: Rechnungserstellung private Auftraggeber (Ausnahmefall) |
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen (aus rechtlichen Bestimmungen wie z.B. Kassen-, Handels-, Steuerrecht oder KGSt-Empfehlungen) | Lagepläne zum Baugesuch: dauerhaft als Bestandteil von Bauakten des Amtes 63 sonstige Lagepläne entsprechend dem städtischen Katalog der Aufbewahrungsfristen (Anlage 8 zu Abschnitt 7.2 der Aktenordnung für die Stadtverwaltung Bonn): 30 Jahre Grenzniederschriften: dauerhaft als Bestandteil des Liegenschaftskatasters (Liegenschaftskatastererlass - LiegKatErl.) RdErl. d. Innenministeriums v. 13.1.2009) |
Herkunft der Daten (möglichst genaue Quelle) | Eigentümerangaben: Grundbuch oder Amtliches Liegenschaftskataster Informationssystem (ALKIS) |
Rechte der betroffenen Person (allgemeine Aufzählung, Voraussetzungen) | Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
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Zuständige Aufsichtsbehörde (Bezeichnung, Postanschrift, Telefon, E-Mail, Homepage) | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Telefon 0211 – 384 24-0 |