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Bundesstadt Bonn

Stadt bietet elektronisches Hinweisgebersystem an

Schon lange vor Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) am 2. Juli 2023 konnten nicht nur städtische Bedienstete auf ein Angebot der Stadt zurückgreifen, um Informationen zu möglichen Straftaten und sonstigen Regelverstößen in der Verwaltung weiterzugeben. Die Zuständigkeit hierfür war zunächst noch provisorisch im Rechnungsprüfungsamt angesiedelt worden.

Inzwischen wurden dort mit der Einrichtung der „Stabsstelle Integrität und Hinweisgeberschutz“, die auch die interne Meldestelle für die Stadtverwaltung betreibt, nachhaltige organisatorische Strukturen geschaffen. Sie stellen sicher, dass die Stadt den strikten Vorgaben des HinSchG (insbesondere zur absoluten Vertraulichkeit und zum Schutz vor Repressalien) in vollem Umfang gerecht wird.

Die interne Meldestelle bietet neben ihrer Expertise und einem umfassenden Beratungsservice nun auch einen weiteren, besonders geschützten Meldekanal an.

Alle Angebote können von jeder Person genutzt werden, wenn sie im Rahmen beruflicher Kontakte zur Stadtverwaltung (z. B. als Vertragspartner oder gewerblicher Empfänger von Dienstleistungen) Kenntnis über Regelverstöße städtischer Bediensteter erlangt hat.

Hinweisgeber Bonn

Hier erreichen Sie das elektronische Hinweisgebersystem der Bundesstadt Bonn

Das nun angebotene elektronische Hinweisgebersystem ermöglicht eine sichere, strukturierte und komfortable Hinweisabgabe direkt an die städtischen Meldestellenbeauftragten. Es wurde bewusst als niederschwelliges und barrierefreies Angebot gestaltet, um auch für Personen ohne deutsche Sprachkenntnisse bzw. mit eingeschränkten Kommunikationsfähigkeiten problemlos nutzbar zu sein.

Das System verschlüsselt alle Informationen rechtssicher und schließt eine Rückverfolgung von Nachrichten zur Identitätsfeststellung generell aus. Hinweisgebenden Personen, die ihre Identität nicht offenlegen möchten, eröffnet sich zudem durch die unkomplizierte Anlage eines sicheren Postfachs im System die Möglichkeit einer fortgesetzten Kommunikation mit der internen Meldestelle - unter sicherer Wahrung der Anonymität.

Sie finden dort ebenso weitere Informationen über das System selbst, die Abgabe von Hinweisen sowie zum Ablauf von Hinweisgeberverfahren, zu den gesetzlichen Vorgaben sowie zum Team und den Aufgaben der internen Meldestelle bei der Bundesstadt Bonn.

Umfassendere Informationen zu all diesen Themen sowie zu Fragen der Korruptionsprävention bzw. Integrität in der Verwaltung können Sie den Seiten der  Stabsstelle Integrität und Hinweisgeberschutz entnehmen.

Diese steht Ihnen unter der Leitung des städtischen Ansprechpartners (Beauftragten) für Korruptionsprävention gerne auch schon im Vorfeld für Fragen zur Verfügung. Dabei können Sie sich auf eine offene, faire und vertrauensvolle Kommunikation bei Wahrung absoluter Vertraulichkeit verlassen, auf Ihren Wunsch selbstverständlich auch unter Einbeziehung einer weiblichen Ansprechperson.