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Bundesstadt Bonn

Kinderrechte

Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention: Kinder haben das Recht auf Spiel und Erholung

Kinderrechte sind Menschenrechte

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz Kinderrechtskonvention, trat am 22. November 1990 in Kraft. Beim Weltkindergipfel im selben Jahr verpflichteten sich die Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention. Mit Ausnahme von zwei Staaten (USA und Somalia) haben weltweit alle Länder dieser Erde die Konvention ratifiziert.

Die elementaren Grundsätze der Konvention beinhalten das Überleben und die Entwicklung, die Nichtdiskriminierung, die Wahrung der Interessen der Kinder sowie deren Beteiligung.

Video Kinderrechte in Bonn

Kontakt

Kinder- und Jugendbeauftragte

Die Kinder- und Jugendbeauftragte vertritt das Amt für Kinder, Jugend und Familie innerhalb wie außerhalb der Verwaltung in Belangen, die übergreifende Partizipation und Kinderrechte betreffen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Kommunikation mit gesellschaftlichen Gruppen zur Kinder- und Jugendpolitik mit dem Ziel, die Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und Familien zu verbessern und deren Interessen in allen Verwaltungsbereichen zu stärken.

Grundlage der Arbeit der Kinder- und Jugendbeauftragten der Stadt Bonn ist neben dem SGB VIII das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention).

Frau Andrea Koors
Kinder- und Jugendbeauftragte