Damit Künstlerinnen und Künstler eine reale Chance auf dem Markt haben und den Weg in die umkämpfte Professionalität wagen können, sollten ihre Musikstücke möglichst hochwertig produziert sein. Nur so ist es möglich, sich auf dem umkämpften Musikmarkt zu positionieren. Die Produktion in einem entsprechend ausgerüsteten Studio ist mit Kosten verbunden, die gerade von Nachwuchskünstler*innen nicht immer leicht zu finanzieren sind. Daher fördert das Kulturamt in diesem Jahr erneut die professionelle Produktion einer EP Bonner Bands oder Solokünstler*innen aus dem gesamten Bereich der Popularmusik.
Bewerbung
- Steht ihr als Einzelmusizierende oder als Band noch am Anfang einer professionellen Karriere und verfügt über entsprechendes Entwicklungspotential?
- Schreibt ihr eure Musik selbst und spielt hauptsächlich eigene Stücke?
- Lässt sich eure Musik der sogenannten Popularmusik zuordnen (beispielsweise Rock, Pop, Hip-Hop, Rap, elektronische Musik, Singer-/Songwriter, Fusion, Heavy Metal)?
- Habt ihr noch nicht mehr als zwei EPs oder Alben veröffentlicht und bereits Konzerterfahrung gesammelt?
- Wohnt ihr in Bonn und/oder habt ihr euren Proberaum im Bonner Stadtgebiet?
Dann bewerbt euch jetzt!
Hier geht es zum Bewerbungsformular:
Für die Bewerbung müssen die nachfolgenden Informationen eingereicht werden:
- Bandname bzw. Name Einzelkünstler*in
- Kontaktdaten: E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Postanschrift; bei Bands zusätzlich eine vertretungsberechtigte Ansprechperson
- Webseiten, Social-Media-Profile etc.
- Bezug zu Bonn, wenn nicht bereits aus der Kontaktanschrift ersichtlich (z.B. Proberaum bzw. Postanschrift in Bonn)
- Kurze Bandbiografie bzw. künstlerische Biografie Einzelmusiker*in
- Bisher produzierte Alben/EPs (Titel, Erscheinungsjahr)
- Wichtige bisherige Konzerte (Ort, Jahr)
- Erklärung, dass es sich um Eigenkompositionen handelt
- Angaben zur geplanten EP
Was beinhaltet die Förderung?
Die geförderten Bands oder Einzelmusiker*innen erhalten einen Zuschuss zur Produktion einer EP in einem Bonner Studio (max. 2500 Euro). Zusätzlich erhält jede Band oder jede*r Einzelkünstler*in einen Zuschuss zu einem Release-Konzert der produzierten EP (pauschal 500 Euro). Das Konzert muss ebenfalls in Bonn stattfinden. Der Gesamtzuschuss beträgt maximal bis zu 3.000 Euro pro Förderung.
Das Studio kann selbst gewählt werden. Gerne stellt das Kulturamt auch den Kontakt zu einem der teilnehmenden Tonstudios her. Die Location für das Release-Konzert kann ebenfalls frei gewählt werden. Auch hier muss das Konzert in Bonn durchgeführt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Die Bewerber*innen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- die Band oder die/der Einzelmusiker*in steht noch am Anfang einer professionellen Musikkarriere (es gibt keine Altersgrenze) und verfügt über entsprechendes Entwicklungspotenzial
- die Band oder die/der Einzelmusiker*in schreibt und spielt eigene Stücke (Coverbands/Covermusiker*innen sind von einer Förderung ausgeschlossen)
- die eigene Musik lässt sich dem Feld der „Popularmusik“ (U-Musik) zuordnen (so genannte „E-Musik“ ist von einer Förderung ausgeschlossen)
- die Band oder die/der Einzelmusiker*in konnte bereits erste Konzerterfahrung sammeln
- die Band oder die/der Einzelmusiker*in hat noch nicht mehr als 2 EPs oder Alben veröffentlicht
- (mehrere) Mitglieder der Band oder die/der Einzelmusiker*in wohnen/wohnt in Bonn und/oder hat einen Proberaum im Bonner Stadtgebiet
Bis wann muss man sich bewerben?
Die Bewerbungsfrist endet am Sonntag, 1. September 2024.
Wer entscheidet über die Förderungen?
Eine Jury aus den Bereichen Veranstaltung, Politik, Tonunternehmen, Musikförderung und Verwaltung wählt die zu fördernden Musiker*innen aus.
Fragen zur Bewerbung beantwortet der Beauftragte für Rock- und Popmusik der Stadt Bonn unter rockundpopbonnde oder telefonisch unter 0228 774536.
Information zum Wettbewerb 2023
Im Jahr 2023 wurden folgende Bands und Musiker gefördert: