Aufgrund der Einschränkungen zum Eindämmen der Coronapandemie bietet die Bonn-Information derzeit keine Gruppenführungen an. Wir bitten um Verständnis.
Hintergründe zum regulären Angebot
Die Touren dauern in der Regel zwei Stunden, Verlängerungen sind möglich. Viele Touren sind auch in Fremdsprachen buchbar.
Der Gästeführerservice der Bonn-Information vermittelt Ihnen gerne versierte Gästeführerinnen und Gästeführer und berät Sie über „Ihre“ ganz individuelle Stadtführung. Sie können mit Hilfe des u.a. Buchungsformulars Ihre Anfrage stellen und bekommen auf dieser Grundlage ein unverbindliches Angebot.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gästeführungen (Gruppen)
Stand: 2018
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis für Gästeführungen zwischen Besteller und Gästeführer/in.
1. Vertragsschluss
Vertragspartner sind der Besteller und der Gästeführer bzw. die Gästeführerin (im folgenden einheitlich Gästeführer genannt). Nach einer schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Anfrage erhält der Besteller nach Zustimmung des Gästeführers durch den Vermittler eine schriftliche Bestätigung seiner Anfrage mit den wesentlichen Vertragsinhalten, eine aktuelle Preisliste sowie diese Geschäftsbedingungen übersandt. Mit Rücksendung der vom Besteller unterschriebenen Bestätigung an den Vermittler kommt der Vertrag zwischen dem Besteller und dem Gästeführer zustande. Sofern der Besteller danach Änderungen oder Ergänzungen der vereinbarten Leistung wünscht, so hat er dies umgehend direkt über den Vermittler oder mit dem Gästeführer zu vereinbaren. Entsprechende Wünsche leitet der Vermittler an den Gästeführer weiter und beantwortet sie in dessen Auftrag. In diesen Fällen können Mehrkosten entstehen (siehe Preisliste).
2. Preise
Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preisliste.
3. Zahlungsmodalitäten
Das Honorar für die Stadtführung ist spätestens am Ende der Führung in bar gegen Quittung an den Gästeführer zu entrichten. Bei Rechnungsstellung und bei Auslandsüberweisungen fallen Zuschläge entsprechend der aktuellen Preisliste an. Liegt der Wohn- oder Geschäftssitz des Bestellers im Ausland, ist der Besteller auf Verlangen des Gästeführers/in verpflichtet, das Honorar vor der Gästeführung auf das Konto des Gästeführers zu überweisen. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass das Honorar mindestens 3 Werktage vor dem Tag der Gästeführung auf dem Konto eingeht. Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang ist der Besteller verpflichtet, den Gästeführer am Tag der Führung in bar zu bezahlen, andernfalls ist der Gästeführer berechtigt, die Leistung zu verweigern. Eintrittsgelder, Parkgebühren, Kosten des öffentlichen Nahverkehrs und andere für die Gruppe und den Gästeführer anfallende Kosten sind im Gästeführerhonorar nicht enthalten und sind durch den Besteller an den Leistungserbringer zu bezahlen. Der Gästeführer ist berechtigt, für jede Mahnung pauschalisierte Mahngebühren i.H.v. 10,00 Euro zu verlangen. Dem Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder kein Schaden eingetreten ist.
4. Teilnehmerzahl
Die maximale Teilnehmerzahl bei einer Fußführung beträgt 25 Personen. Bei speziellen Themenführungen kann sich die zulässige maximale Teilnehmerzahl verringern. Bei Überschreitung der Gruppengröße ist die Beauftragung eines weiteren Gästeführers erforderlich.
5. Verspätungen
Bei Verspätungen der Gäste wartet der Gästeführer 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Bei Verspätungen der Gäste besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Führung oder Reduzierung des Preises. Vereinbaren Besteller und Gästeführer vor Ort eine Verlängerung der Führung, so erhöht sich das Honorar um den Preis je Verlängerungsstunde laut aktueller Preisliste. Verspätungen hat der Besteller schnellstmöglich dem Gästeführer unter dessen Mobilfunknummer mitzuteilen. Bei Verspätung des Gästeführers kann der Besteller nach Ablauf von 15 Minuten nach der vereinbarten Zeit den Vermittler bitten, einen anderen Gästeführer zu vermitteln. In diesem Fall besteht kein Honoraranspruch des ursprünglich vermittelten Gästeführers.
6. Stornierung
Die Stornierung einer Tour nach Vertragsabschluss ist in schriftlicher Form an die Bonn Information als Vermittler zu richten. Eine kostenlose Stornierung ist bis einschließlich 14 Kalendertage vor dem Tag der Führung möglich. Wird eine bestellte Gästeführung weniger als 14 Kalendertage bis einen Tag vor dem Termin der Führung storniert, sind 70 Prozent des Gästeführerhonorars zu zahlen. Bei einer Stornierung am Tag der Führung oder bei Nichterscheinen wird das gesamte Honorar fällig.
7. Sorgfaltspflichten des Bestellers und Gastes
Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Gäste sind insbesondere für die Einhaltung der Verkehrsregeln selbst verantwortlich. Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen. Bei Stadtrundfahrten, bei denen die Gruppe mit eigenem Bus anreist, ist vom Besteller dafür Sorge zu tragen, dass ein Sitzplatz mit Anschnallmöglichkeit sowie ein Mikrofon für den Gästeführer vorhanden sind und dem Busfahrer genügend Lenkzeit für die Durchführung der Stadtrundfahrt zur Verfügung steht. Ist keine Anschnallmöglichkeit vorhanden, ist der Gästeführer berechtigt, die Durchführung der Stadtrundfahrt zu verweigern. Gleiches gilt, wenn kein Mikrofon vorhanden ist. Unabhängig davon bleibt der Honoraranspruch des Gästeführers bestehen.
8. Haftung des Gästeführers
Der Gästeführer haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch ihn selbst oder seinem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsbegrenzung nach Satz 1 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästeführers oder einer fahrlässigen Pflichtverletzung seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gästeführers beruhen. Die Haftungsbegrenzung nach Satz 1 gilt auch nicht für solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist in den Fällen des Satzes 3 jedoch auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden begrenzt.
9. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis des Bestellers und des Gästeführers findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, es sei denn, dass vorrangig und zwingend internationale oder europäische Vorschriften anzuwenden sind. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Gästeführers, insbesondere auf Schadensersatz oder auf Zahlung des vereinbarten Honorars, Bonn; gleiches gilt für Klagen des Bestellers.
10. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vertragsbedingungen zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften. Anders lautende Bedingungen des Bestellers gelten nicht, soweit sie nicht in der Bestellung schriftlich vereinbart wurden. Bild- und Tonaufnahmen des Gästeführers sowie Mitschnitte des Führungsinhalts sind nicht gestattet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Gästeführern
Stand: September 2018
- Die Bonn-Information vermittelt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns Gästeführer an interessierte Einzelgäste und Gruppen. Vertragspartner sind Besteller und Gästeführer. Die Vertragsbeziehungen zwischen der Bonn-Information und dem Besteller regeln sich gemäß den nachfolgenden Punkten.
- Der Besteller erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an den Gästeführer an.
- Änderungen, Ergänzungen und Stornierungen, in bestimmten Fällen gegen Zusatzgebühr, nimmt die Bonn-Information als Vermittler entgegen und beantwortet diese im Auftrag und nach Bestätigung der Gästeführer.
- Ist der Gästeführer oder ein Vertreter nicht spätestens 15 Minuten nach dem vereinbarten Führungstermin am Treffpunkt erschienen, bemüht sich die Abteilung Bonn-Touren innerhalb der aktuellen Bürozeiten, kurzfristig einen anderen Gästeführer zu vermitteln.
- Die Bonn-Information haftet für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eines Vermittlers bei eigenem vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Bonn- Information haftet nicht für Leistungen der Gästeführer oder Dritter, die im Rahmen einer Stadtführung oder Stadtrundfahrt erbracht werden (z.B. Führungen in Museen, Kirchen, Sehenswürdigkeiten und so weiter).
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Ver- tragsbedingungen zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.
- Gerichtsstand ist Bonn.
Preisliste Gästeführer und Gästeführerinnen
Die Stadtführungen dauern in der Regel zwei Stunden, wobei das Datum und der Beginn einer Führung durch den Kunden frei bestimmt werden. Bei Fußrundgängen ist bitte die jeweils angegebene maximale Teilnehmerzahl nicht zu überschreiten; bei Stadtrundfahrten mit dem eigenen Bus gilt diese Einschränkung nicht. Die Dauer der Tour kann auf Wunsch verkürzt werden, dadurch reduziert sich das Gästeführerhonorar jedoch nicht.
Die Gästeführer stehen nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeit länger zur Verfügung oder begleiten die Gästegruppe im Rahmen eines Fußrundgangs auch durch bestimmte Innenbereiche (z.B. historische Gebäude – zusätzliche Anmeldegebühren und ggf. Eintrittsgelder fallen an).
Folgende Preise gelten für Führungen ab dem 1. Januar 2021:
Fußführungen (max. 15 Personen) Fußführung, Deutsch - 2 Stunden: 100 Euro Verlängerungsstunde: 29 Euro(je angefangene Stunde) Fußführung, Fremdsprache - 2 Stunden: 110 Euro Verlängerungsstunde Fremdsprache: 34 Euro (je angefangene Stunde) Fußführung zweisprachig - 2 Stunden 120 Euro Verlängerungsstunde Führung zweisprachig 37 Euro (je angefangene Stunde).
Stadtrundfahrten (ohne Beschränkung der Gruppengröße) Stadtrundfahrt Deutsch – 2 Stunden: 110 Euro Verlängerungsstunde: 34 Euro Stadtrundfahrt Fremdsprache – 2 Stunden: 127 Euro Verlängerungsstunde: 39 Euro Stadtrundfahrt zweisprachig – 2 Stunden: 135 Euro Verlängerungsstunde: 42 Euro.
Allgemeines Nachtzuschlag für Tourenbeginn ab 21 Uhr: 10 Euro Zusätzliche Innenbesichtigungen: 10 Euro je Gebäude, ggf. zzgl. (z.B. Beethoven-Haus und andere) Eintrittsgelder Aufpreis für Sonderwünsche nach Absprache ab 10 Euro.
Die Zahlung des Honorars erfolgt nach Beendigung der Führung in bar an den Gästeführer bzw. an die Gästerführerin gegen Quittung oder gegen Rechnung. Ist die Barzahlung vor Ort nicht möglich oder unerwünscht, erhält der Kunde eine Rechnung durch den Gästeführer bzw. die Gästeführerin. Dadurch entsteht dem Besteller eine zusätzliche Servicegebühr in Höhe von 5,- Euro. Bezahlt der Kunde gegen Zusendung einer elektronischen Rechnung per Vorkasse, entfällt die Servicegebühr.
Bei Bestellungen aus dem Ausland kann der Gästeführer bzw. die Gästeführerin eine Vorauszahlung gegen vorherige Übersendung einer elektronischen Rechnung per E-Mail oder auf dem Postweg verlangen.
Liegt der Treffpunkt mit der Gruppe außerhalb Bonns im Rhein-Sieg-Kreis, wird ein pauschaler Aufschlag von 10,- Euro erhoben. Für Transferbegleitungen außerhalb Bonns berechnet der Gästeführer 18,- Euro pro angefangener Stunde zzgl. der aktuellen PKW-Fahrtkosten oder ÖPNV-Kosten. Diese sind vor der Tour zwischen Besteller und Gästeführer zu vereinbaren.
Eine kostenlose Umbuchung bereits bestätigter Touren hinsichtlich Termin, Uhrzeit oder Inhalt ist vorbehaltlich der Verfügbarkeit eines geeigneten Gästeführers durch die Bonn-Information möglich. Ab 13 Tage vor dem Termin wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 20,- Euro berechnet, die dem Honorar zugeschlagen wird. Unabhängig davon gelten die im folgenden Absatz genannten Stornobedingungen.
Eine Gästeführerbestellung kann bis 14 Kalendertage vor dem gebuchten Termin kostenlos storniert werden. Ab dem 13. Kalendertag bis zum Vortag der Führung fällt ein Ausfallhonorar von 70% des vereinbarten Gesamtpreises an. Bei Absage am Tag der Führung oder bei Nichterscheinen wird der Gesamtbetrag fällig.
Es gilt jederzeit das aktuelle Sicherheits-, Abstands- und Hygienekonzept der Bonn-Information. Wir behalten uns vor, die erlaubte maximale Personenanzahl je Tour situationsbedingt abzuändern.
Angebote privater Tourenanbieter
Bonn Greeters e.V.
Ein alternatives Angebot, um Bonn zu “er-laufen” gibt es mit einem lokalen Freiwilligen (Greeter). Greeter teilen ihre Liebe zu Bonn mit Ihnen und zeigen Ihnen ihre Stadt aus der lokalen Perspektive, inklusive der kleinen Dinge, die Bonn zu ihrer Heimat werden ließen. Jeder Greet ist anders. Kommen Sie mit auf einen Spaziergang, allein oder mit Freunden oder Familie (maximal sechs Personen).
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