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Bundesstadt Bonn

"...gegen jede Störung der inneren Front"

5.12.2012 bis 20.1.2013 im Stadtmuseum Bonn

Bonner(-innen) vor dem Sondergericht Köln .

Die Geschichte der nationalsozialistischen Sondergerichte begann am 21. März 1933, als per Gesetz sowohl die Gerichte installiert als auch ihre Zuständigkeiten geregelt wurden. Ihre Aufgaben lagen zunächst darin, einzelne Kritiker und Meckerer des Regimes ins Visier zu nehmen und Missbrauch mit den neuen Staats- und Parteisymbolen zu sanktionieren. Die Sondergerichte waren auch zuständig dafür, Verstöße gegen Polizeiverordnungen zu ahnden. Mit den besonderen Verfahrensvorschriften, die die Verteidigungsrechte einschränkten, konnten die Gerichte schnell und effektiv arbeiten.

1938 wurden die Zuständigkeiten der Gerichte erweitert. Praktisch konnte nunmehr der Staatsanwalt bei jeder Straftat entscheiden, ob er bei einem ordentlichen Strafgericht oder am Sondergericht Anklage erheben wollte. Später waren die Sondergerichte auch zuständig für die neu erlassenen Kriegsgesetze. Die Folge war, dass der Angeklagtenkreis sich enorm ausweitete: Neben rein politisch oder religiös motivierten Staatsgegnern, urteilte das Sondergericht nunmehr vor allem gegen kriminelle Personen. Die Sondergerichte waren damit zu den wichtigsten Strafgerichten im "Dritten Reich" geworden und mutierten später im Krieg zu "Standgerichten der Heimat".

Sie müssten, so meinte ein Kölner Sondergerichtsvorsitzender 1942, "getreu den Weisungen des Obersten Gerichtsherrn, des Führers, jeden Störer des Rechtsfriedens und der inneren Front schnell und hart schlagen und notfalls aus der Volksgemeinschaft ausmerzen."

Die Ausstellung gab einen Einblick in die Arbeit des für Bonn zuständigen Sondergerichts Köln:
Etwa 730 Bonnerinnen und Bonner kamen in Kontakt mit dem Gericht. 195 von ihnen wurden verurteilt, u. a. wegen staatsfeindlicher Äußerungen, wegen Abhörens feindlicher Sender oder wegen einer Straftat im Zusammenhang mit der Volksschädlingsverordnung. 13 Bonnerinnen und Bonner verurteilte das Sondergericht zum Tode, neun von ihnen wurden auch tatsächlich hingerichtet.

Zur Ausstellung ist eine Begleitpublikation erschienen:
Horst-Pierre Bothien, "… gegen jede Störung der inneren Front." Bonnerinnen und Bonner vor dem Sondergericht Köln, Forum Geschichte 10. Klartext-Verlag, 2012.