Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Zweitwohnsitz: Häufige Fragen zur Zweitwohnungssteuer

Die Stadtverwaltung erhebt von allen Personen, die in Bonn eine Nebenwohnung beziehen, eine Zweitwohnungssteuer. Sie beträgt 13 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete.

Herausgegeben vom Kassen- und Steueramt der Bundesstadt Bonn

Stand: 27. Februar 2024