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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Vorbeglaubigung von Urkunden für den Gebrauch im Ausland

Überblick

Durch die "Haager Apostille" wird in den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens die Echtheit von öffentlichen Urkunden bestätigt. Für Urkunden der Stadt Bonn erteilt die Bezirksregierung Köln diese "Apostillen", die für die Vorlage bei ausländischen Behörden benötigt werden. Voraussetzung für die Erteilung einer "Apostille" ist die Vorbeglaubigung der Stadt, durch die bestätigt wird, dass eine hierzu ermächtigte Person die städt. Urkunde unterschrieben und gesiegelt hat. Ausgenommen sind die von Standesbeamt*innen ausgestellten Urkunden, für die Vorbeglaubigungen nicht erforderlich sind. Die Vorbeglaubigungsstelle befindet sich bei den zentralen Diensten des Personal-und Organisationsamtes, weil dort die Siegelermächtigungen der Stadt Bonn gesammelt sind.

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