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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Angelegenheiten der Vereine im Stadtbezirk Bad Godesberg

Überblick

Mehr als 100 Vereine und Vereinigungen sowie rund 30 Sportvereine bieten nicht nur den Bad Godesberger Bürgerinnen und Bürgern abwechslungsreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wer sich sportlich betätigen möchte, im Chor singen oder ein Musikinstrument spielen möchte, wer in der Brauchtumspflege oder im Karneval aktiv sein möchte, findet im vielfältigen Vereinsangebot etwas Passendes. In einigen Ortsteilen koordinieren die Ortsausschüsse die Arbeit der Vereine. Im Vereinsverzeichnis finden Sie zudem eine Liste mit allen Sportvereinen.

Die Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg ist für die Angelegenheiten der Vereine des Stadtbezirks zuständig, zum Beispiel Zuschüsse nach den Richtlinien für Vereine und sonstige Vereinigungen.

Die Richtlinien, nach denen Bad Godesberger Vereine und sonstige Vereinigungen Zuschüsse bei der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg beantragen können, finden Sie in diesem Dokument unter "Formulare und Links".

Für Ihren Zuschussantrag können Sie das Onlineformular unter "Formulare und Links" nutzen.

Landesprogramm „Neustart Miteinander“ 

Das Land NRW hat kurzfristig die Aufstellung des Landesprogramms „Neustart miteinander“ beschlossen. Hiermit soll die Arbeit von Vereinen unterstützt und diese bei der Ausrichtung von öffentlichen Veranstaltungen unter Wahrung der geltenden Coronaschutzvorschriften finanziell gefördert werden. Insgesamt 54 Millionen Euro stehen zur Förderung ehrenamtlich getragener öffentlicher Veranstaltungen bereit.

Jeder eingetragene Verein kann als einmalige Unterstützung einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für eine Veranstaltung im Jahr 2021, grundsätzlich bis maximal 5.000 Euro, beantragen. Grundlage für die Höhe der Förderung sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der Veranstaltung. Die Antragstellung selbst erfolgt online durch den jeweiligen Verein bei der jeweils regional zuständigen Bezirksregierung.

Eine Voraussetzung für die Antragstellung ist eine Bestätigung der Gemeinde in Bezug auf die geplante Veranstaltung. Ansprechpartner hierfür ist in Bonn die Stabsstelle  Veranstaltungskoordination (Öffnet in einem neuen Tab)beim Bürgeramt.

Weitere Informationen zu diesem Landesprogramm finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (siehe Formulare und Links) abgerufen werden.