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Bundesstadt Bonn

Unterhaltspflicht bei Sozialhilfebedarf

Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten

Verantwortliche/r
(Fachbereich/Bereich/Abteilung, Anrede, Name, Funktion, Telefon, Email)
Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Soziales und Wohnen
Telefon: 0228 – 77 48 25
E-Mail:  sozialamtbonnde
Datenschutzbeauftragte/r
(Anrede, Name, Telefon, E-Mail; Postanschrift bei externer/-m DSB)

Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
Datenschutzbeauftragter
Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
53111 Bonn
Telefon: 0228 - 77 34 65
E-Mail:  datenschutzbeauftragterbonnde

Zweck/e der Datenverarbeitung
(Nennung der Hauptaufgaben; z.B. Erteilung und Entzug von Fahrerlaubnissen)

Das Amt für Soziales und Wohnen verarbeitet Daten zum Zwecke seiner gesetzlichen Aufgabenerledigung nach den Sozialgesetzbüchern sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Es ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet.

Daher erfolgt die Datenverarbeitung im Rahmen der Unterhaltsfeststellung zur Prüfung, ob und in welcher Höhe ein/-e Leistungsempfänger/-in einen Unterhaltsanspruch gegen eine dritte Person hat.
Wesentliche Rechtsgrundlage/n
(sowohl materiell-rechtlich wie auch verfahrens- und datenschutzrechtlich)

Die Datenverarbeitung durch das Amt für Soziales und Wohnen stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit c) und e) DS-GVO in Verbindung mit §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X), Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) sowie auf spezialgesetzliche Regelungen, insbesondere der Prüfung eines Anspruchsübergangs auf die Bundesstadt Bonn als den zuständigen Leistungsträger gemäß §§ 93, 94 SGB XII bzw. § 7 Abs. 4 AsylbLG.  

Insbesondere ist die Erhebung dieser Daten gemäß § 67 a SGB X zulässig, soweit ihre Kenntnis zur Aufgabenerfüllung notwendig ist.

Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat. Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.

Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
(z.B. Vor- und Zuname, Anschrift)

Insbesondere folgende Datenkategorien werden vom Amt für Soziales und Wohnen verarbeitet:

  1. a) Kontaktdaten, z. :

Aktenzeichen, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung.

 

  1. b) Daten zur Leistungsgewährung bzw. Unterhaltsprüfung, z. :

Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhaltsansprüchen/Regressansprüchen,

Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung,

Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung evtl. Beschäftigungsverhältnisse, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

 

  1. c) Gesundheitsdaten, z. B.:

Nachweise über Krankheiten und/oder Behinderungen, die einkommensmindernd im Rahmen einer Unterhaltsprüfung verarbeitet werden.

Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten
(im Regelfall)

Die genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung an Dritte übermittelt werden wie beispielsweise:

§   Andere Sozialleistungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherungen)

§   Finanzämter,

§   Zollbehörden,

§   Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz),

§   Gerichte,

§   Arbeitgeber,

§   Ausbildungsbetriebe,

§   Maßnahme-/Bildungsträger,

§   Vertragsärzte,

§   andere Dritte wie z.B. kommunale Ämter, Kfz-Zulassungsstelle, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,

§   Auftragsverarbeiter (IT-Dienstleister), Vermieter (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung des/der Betroffenen), Suchtberatung (nur mit Einwilligung des/der Betroffenen), psychosoziale Betreuung (nur mit Einwilligung des/der Betroffenen).

 

Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen
(aus rechtlichen Bestimmungen wie z.B. Kassen-, Handels-, Steuerrecht oder KGSt-Empfehlungen)

Für Daten zur Erfüllung von Forderungen besteht eine Speicherfrist von 6 Jahren nach Beendigung des Falles bzw. vollständiger Erfüllung der Forderung, es sei denn, eventuelle Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen.

 

Ist eine Forderung des Amtes für Soziales und Wohnen (Rückforderung/ Erstattungsbescheid/ Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch.

Herkunft der Daten
(möglichst genaue Quelle)
Neben den beim Betroffenen erhobenen Daten kann das Amt für Soziales und Wohnen unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können z.B. andere Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Vertragsärzte, Maßnahme-/Bildungsträger etc. sein. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z.B. Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw.
Rechte der betroffenen Person
(allgemeine Aufzählung, Voraussetzungen)

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
  • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände
  • Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wegen Datenschutzverstößen
Zuständige Aufsichtsbehörde
(Bezeichnung, Postanschrift, Telefon, E-Mail, Homepage)

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf

Telefon 0211 – 384 24-0
Fax 0211 – 384 24-10
E-Mail  poststelleldi.nrwde

Internet  www.ldi.nrw.de (Öffnet in einem neuen Tab)