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7. Februar 2012



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Höchstgrenzen für Miete und Einkommen


 

Einkommensgrenzen

Grundlage für die Berechnung des Einkommens ist das Bruttoeinkommen, das in den zwölf Monaten ab Antragstellung zu erwarten ist. Ist eine solche Prognose nicht möglich, ist das Einkommen der vergangenen zwölf Monaten zu Grunde zu legen. Es zählt das Einkommen aller Haushaltsmitglieder, sofern sie nicht durch den Bezug von Transferleistungen von der Wohngeldgewährung ausgeschlossen sind.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die sich nach der Haushaltsgröße ergebenden Grenzen des monatlichen Gesamteinkommens, bei deren Überschreitung kein Wohngeldanspruch mehr besteht.

Zahl der zum Haushalt zählenden Familien-mitgliedern
Grenze für das monatliche Gesamtein-kommen (nach den Wohngeld- tabellen)
Entsprechendes monatliches Bruttoeinkommen (ohne Kindergeld) bei einem Verdiener vor einem pauschalen Abzug von

6%

10%

20%

30%
1
860,00 €
914,89 €
955,56 €
1.075,00 €
1.228,57 €
2
1.170,00 €
1.44,68 €
1.300,00 €
1.462,50 €
1.671,43 €
3
1.440,00 €
1.531,91 €
1.600,00 €
1.800,00 €
2.057,14 €
4
1.880,00 €
2.000,00 €
2.088,89 €
2.350,00 €
2.685,71 €
5
2.150,00 €
2.287,23 €
2.388,89 €
2.687,50 €
3.071,43 €
6
2.420,00 €
2.574,47 €
2.688,89 €
3.025,00 €
3.457,14 €
7
2.680,00 €
2.851,06 €
2.977,78 €
3.350,00 €
3.828,57 €
8
2.940,00 €
3.127,66 €
3.266,67 €
3.675,00 €
4.200,00 €

Erläuterung zur Übersicht:

Die Tabelle gibt die höchstmöglichen Einkommensbeträge wieder.
Die angegebenen Einkommensbeträge werden nur bei entsprechend hohen Mieten wirksam. Bei niedrigeren Mieten sind die Einkommensgrenzen niedriger.

Bei der Einkommensberechnung im Wohngeldrecht wird vom Bruttoeinkommen ausgegangen.
Von diesem Betrag werden abhängig von der Entrichtung von
  1. Steuern,
  2. Kranken- und Rentenversicherungsbeiträgen und
  3. Rentenversicherungsbeiträgen
bestimmte Beträge abgezogen, so dass bei der Wohngeldberechnung in der Regel ein niedrigeres Einkommen zu Grunde gelegt wird.
Wenn einer dieser Voraussetzungen vorliegt, werden zehn Prozent,
bei zwei dieser Voraussetzungen 20 Prozent
und bei allen drei Voraussetzungen 30 Prozent vom Bruttoeinkommen abgezogen.

Ist keine Voraussetzung erfüllt, werden sechs Prozent abgezogen.

Höchstbeträge für Mieten und Belastungen



 
Anzahl der Familien-mitglieder im Haushalt
 


Höchstbeträge für Mieten und Belastungen


auf Miete/Belastung zu addierender Betrag für Heizkosten
1
385,00
24,00 €
2
468,00
31,00 €
3
556,00
37,00 €
4
649,00
43,00 €
5
737,00
49,00 €
 Mehrbetrag für jedes weitere Familienmitglied
88,00 
6,00 €



Die Miete oder Belastung wird bei der Berechnung des Wohngeldes nur bis zu einer bestimmten Höhe berücksichtigt.


Letzte Aktualisierung: 21. Januar 2009




 


 

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