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vergrößerte Ansicht: Lärmkarte Bonn 2008 © Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm und das "Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" vom 24.06.2005 verpflichten die Kommunen zur Erstellung strategischer Lärmkarten sowie darauf aufbauender Lärmaktionspläne einschließlich der Information der Öffentlichkeit. Im Umsetzungsgesetz wurde ebenfalls festgelegt, dass das Eisenbahnbundesamt zuständig für die Ausarbeitung von Lärmkarten entlang der Schienenwege des Bundes ist.
Das Amt für Umwelt und Verbraucherschutz hat die strategische Lärmkartierung für die Bundesstadt Bonn erarbeitet, soweit diese in kommunaler Zuständigkeit liegt.
Letzte Aktualisierung: 20. Mai 2011