In der Stadt Bonn werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser berechnet (Gesplittete Abwassergebühr). Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach der vom Wasserversorger gelieferten Menge an Frischwasser in m³, die Niederschlagswassergebühr nach der Fläche eines Grundstücks in m², die an den Kanal angeschlossen ist. Diese Splittung erlaubt es, über Gebührenreduktionen gezielt Anreize für einen ökologischen Umgang mit dem Regenwasser zu bieten. Grundsätzlich gilt für den Zusammenhang zwischen Abwassergebühren und ökologischen Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung:
Für Flächen, die nicht an die Kanalisation angeschlossen oder nachträglich abgekoppelt werden, ist keine Niederschlagswassergebühr zu entrichten.
Bei einer Dachbegrünung oder der Verwendung von sogenanntem Ökopflaster reduziert sich im Fall eines Kanalanschlusses unter bestimmten Voraussetzungen die Niederschlagswassergebühr.
Wird Regenwasser im Haushalt beispielsweise für die Toilettenspülung oder die Waschmaschine verwendet, sind gebührenrechtlich zwei Fälle zu unterscheiden:
Die gebührenrechtlichen Regelungen sind Gegenstand der Kanalabgabensatzung der Stadt Bonn.
60-2-1 - Kanalabgabensatzung [PDF, 56 KB]
Datei: http://www.bonn.de/umwelt_gesundheit_planen_bauen_wohnen/umw
eltschutz/regenwasserbewirtschaftung/index.html?lang=de&download=M3wBUQCu%2F8ulmKDu36WenojQ1NTTjaXZnqWfVpzLhmfhnapmm
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Einzelheiten mit ausführlichen Berechnungsbeispielen zur Gebührenermittlung bei der Entsiegelung, der Niederschlagswasserversickerung, der Regenwassernutzung und der Dachbegrünung können Sie dem Faltblatt 'Vom Umgang mit Regenwaser' entnehmen.
Regenwasserbroschüre [PDF, 999 KB]
Datei: http://www.bonn.de/umwelt_gesundheit_planen_bauen_wohnen/umw
eltschutz/regenwasserbewirtschaftung/index.html?lang=de&download=M3wBUQCu%2F8ulmKDu36WenojQ1NTTjaXZnqWfVpzLhmfhnapmm
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Letzte Aktualisierung: 21. November 2008