An Messstationen im Stadtgebiet Bonn ist der ab dem Jahr 2010 geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten worden.
Bedingt durch europäische Vorgaben sowie durch Festlegungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz und der 22. BImSchV (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft) ist die Bezirksregierung Köln daher verpflichtet, einen Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Bonn aufzustellen. Ziel des Plans ist es, mit den darin festgeschriebenen Maßnahmen die Stickstoffdioxidbelastung in Bonn so zu senken, dass die Grenzwerte wieder eingehalten werden. Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Luftreinhalteplans ist § 47 Absatz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (22. BImSchV). Gemäß § 47 Abs. 5, 5a BImSchG ist die Öffentlichkeit bei der Aufstellung zu beteiligen. Die Beteiligung fand im Rahmen der Offenlage zwischen dem 27. April und dem 26. Mai 2009 statt.
Damit wurde jedem Betroffenem Gelegenheit gegeben, den Arbeitsentwurf des Plans einzusehen und schriftlich oder per Mail bis zum 10. Juni 2009 zu dem Planentwurf Stellung zu nehmen oder Anregungen und Ergänzungen vorzuschlagen.
Der Luftreinhalteplan Bonn ist am 01.10.2009 in Kraft getreten.
Luftreinhalteplan Bonn 2009 [PDF, 7708 KB]
Datei: http://www.bonn.de/umwelt_gesundheit_planen_bauen_wohnen/umw
eltschutz/luftreinhaltung/luftreinhalteplan_bonn/index.html?
lang=de&download=M3wBUQCu%2F8ulmKDu36WenojQ1NTTjaXZnqWfVpzLhmfhnapmm
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Letzte Aktualisierung: 7. Oktober 2009