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vergrößerte Ansicht: Sternstrasse 2000 © Stadt Bonn
Sternstrasse 2000

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vergrößerte Ansicht: Sternstrasse 2006 © Stadt Bonn
Sternstrasse 2006
Die Innenstadt der Bundesstadt Bonn hat eine hohe geschichtliche, städtebauliche, bauhistorische und künstlerische Bedeutung.
Die Entwicklung auf dem Einzelhandelssektor hat sich durch den Abzug ganzer Branchen, der Aufgabe traditioneller Geschäfte und der stetig steigenden Konkurrenz von Fachmärkten und Einkaufszentren an der Peripherie der Stadt in den letzten Jahren verstärkt negativ auf die Zentren deutscher Städte und auch auf die Bonner Innenstadt ausgewirkt. Sie führt zum Teil zu weniger attraktiven Ladennutzungen und damit auch zu einer Überfrachtung des Straßenraumes und der Gebäudefassaden mit Werbeträgern jeglicher Art. Es droht das verloren zu gehen, was den Charme der Innenstadt ausmacht und mit dem kein Einkaufs-Center auf der grünen Wiese mithalten kann: das Einkaufserlebnis in einer liebenswerten, vom Maßstab der geschichtlichen Entwicklung geprägten Umgebung.
Diese Tendenz zeigte sich am auffälligsten zuerst in der Sternstraße, die als noch historisch erkennbarer Straßenzug zwischen Altem Rathaus und Friedensplatz eine besondere Attraktivität bei Käufern und Touristen genießt. Die dort zunehmenden, auffälligen, teilweise übergroßen Werbeanlagen und Warenauslagen hatten einige Geschäftsleute veranlasst, an Stadtverwaltung und Rat heranzutreten, damit diese sich dieses Themas annehmen. Teilweise chaotische Verhältnisse für den Fußgänger während der Lieferzeiten, Warenständer, die den Nachbarladen optisch zustellen und diesen wiederum veranlassten Klappständer aufzustellen, um auf sich aufmerksam zu machen, hatten eine Entwicklung in Gang gesetzt, der nicht allein mit Überzeugungsarbeit oder den Instrumenten des Bauordnungs- oder Straßenrechts begegnet werden konnte.
Werbung ist in der Wettbewerbsgesellschaft zur Erhaltung und Steigerung der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erforderlich. Sie soll Aufmerksamkeit erzielen, läuft dabei aber unter Umständen Gefahr, übergeordnete Interessen der Allgemeinheit, zum Beispiel den Schutz des Orts- und Straßenbildes vor Verunstaltungen, nicht ausreichend zu berücksichtigen. Eine Lösung dieser Interessengegensätze kann dabei weder durch eine völlige Beschränkung noch durch völlige Freizügigkeit der Werbung gefunden werden. Ziel ist ein gerechter Ausgleich der unterschiedlichen Belange. Dies gilt auch für die Gestaltung der Gebäude bei Um- oder Neubauten. Die Innenstadt soll weiterhin den in Jahrhunderten entstandenen Charakter einer bunten Mischung aus individuell gestalteten Einzelbauten behalten, die in Maßstab, Einordnung und Rücksicht auf die Umgebung als harmonische Einheit wirken.
Um bestimmte städtebauliche oder gestalterische Absichten zu verwirklichen, können die Städte und Gemeinden gemäß § 86 der nordrhein-westfälischen Bauordnung örtliche Bauvorschriften (z.B. eine Satzung) erlassen. Damit wird die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, sowie von Werbeanlagen und Warenautomaten, in bestimmten, genau abgegrenzten bebauten oder unbebauten Teilen des Gemeindegebietes geregelt. Für die Nutzung des Straßenraumes sind entsprechend die Vorschriften der § 18 und § 19 des Straßen - und Wegegesetzes von Nordrhein-Westfalen anzuwenden.
Im Rahmen des "Integrierten Handlungskonzeptes Bonn-Innenstadt" wurde durch das Stadtplanungsamt ein erster Entwurf einer Satzung erarbeitet, der dann im "Arbeitskreis Stadtgestaltung" diskutiert und gemeinsam weiter ausgearbeitet wurde. So konnten Vorstellungen und Regulierungswünsche von Betroffenen aufgenommen und gewährleistet werden, so dass die Satzung auch in der Umsetzung akzeptiert wird. Im Anschluss daran wurde die Satzung den betroffenen Anliegern sowie allen Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. In seiner Sitzung am 02.10.2002 hat der Rat der Bundesstadt Bonn die Gestaltungs- und Werbesatzung Sternstraße beschlossen. Bereits am 13.06.2003 beschloss der Rat der Bundesstadt Bonn eine zweite Gestaltungs- und Werbesatzung, nämlich für die Wenzelgasse. Auch hier bestand erheblicher Handlungsbedarf. Wieder wurde der Entwurf der Satzung im Vorfeld in gleicher Art kommuniziert.

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vergrößerte Ansicht: Wenzelgasse 1985 © Stadt Bonn
Wenzelgasse 1985

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vergrößerte Ansicht: Wenzelgasse 2009
Wenzelgasse 2009
Nach nunmehr 7 Jahren der Anwendung der Satzungen zeigt der Bildvergleich "Vorher - Nachher", dass sich in den Bereichen Sternstraße und Wenzelgasse Vieles zum Vorteil verändert hat.
Um die Inhalte der Satzungen den Bürgern und betroffenen Anliegern besser verständlich machen zu können, wurden die wesentlichen Inhalte der Gestaltungs- und Werbesatzung Sternstraße mit Beispielen illustriert oder entsprechend kommentiert. Hauseigentümer und Geschäftsbetreiber erhalten so einen Orientierungsrahmen für zukünftige Bauanträge beziehungsweise Sondernutzungsanträge im Straßenraum.
hier können Sie die Gestaltungs- und Werbesatzungen Sternstraße und Wenzelgasse einsehen...
zum Projekt erhalten Sie bei...
Natascha Rohde
Tel.: (0228) 77-4503
Fax: (0228) 77-5836
Letzte Aktualisierung: 25. Januar 2010