
Die Verwaltung der Bundesstadt Bonn - und ebenso andere Städte - wird häufig mit Anfragen hinsichtlich der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben konfrontiert. Dahinter stehen Expansionswünsche aufgrund des herrschenden Wettbewerbs- und Flächendrucks im Einzelhandel. Auch die hohe Kaufkraft am Standort Bonn verstärkt das Interesse des Einzelhandels, in Bonn vertreten zu sein.
Die Stadt Bonn hat auf diese Thematik frühzeitig reagiert; das ursprüngliche Einzelhandels- und Zentrenkonzept von Bonn wurde 1977 erarbeitet und zählt damit zu den ersten dieser Art, die in Deutschland entwickelt wurden. 1999 wurde das Konzept fortgeschrieben und als `räumlich funktionales Zentrenkonzept im Sinne einer nachhaltigen Siedlungspolitik´ erneut beschlossen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, ein `regionales Zentrenkonzept´ zu erarbeiten; dieses wurde im Jahr 2003 fertig gestellt und dient als Grundlage der interkommunalen Abstimmung bei Ansiedlungsinteressen von Einzelhandelsvorhaben.
Aufgrund der weiter gehenden Entwicklungen im Einzelhandel sowie neuer gesetzlicher Grundlagen und Rechtsprechung wurde 2005 die Fortschreibung des Zentrenkonzepts in Angriff genommen mit dem Ziel, eine gesamtstädtische, verbindliche Entscheidungsgrundlage für Ansiedlungsvorhaben zu schaffen, die sowohl Investoren als auch dem ortsansässigen Einzelhändlern eine verlässliche Perspektive und Planungssicherheit bietet. Die Verwaltung sollte in die Lage versetzt werden, neben der (rechtssicheren) Abwehr nicht konformer Ansiedlungsvorhaben gleichzeitig eine aktive Standort- und Flächenpolitik zu betreiben.
Die Stadt Bonn mit ihren gewachsenen Stadt-, Stadtbezirks- und Ortsteilzentren ist daran interessiert, diese Struktur zu erhalten und zu stärken. Im Vordergrund muss dabei die Sicherung der wohnungsnahen Versorgung der Bevölkerung und damit der Qualität des Wohnumfelds stehen; zu berücksichtigen sind auch die bereits bestehenden Handelsstrukturen in den Zentren. Zugleich ist auch die Wirkung bereits im unmittelbaren Umland errichteter Handelsflächen auf das Stadtgebiet darzustellen und die (Rück-)Wirkung auf Standorte innerhalb des Stadtgebiets zu untersuchen.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat die Stadt Bonn ein vorbereitendes Gutachten in Auftrag geben (Auftragnehmer: `Dr. Acocella - Stadt- und Regionalentwicklung´ (Dortmund/Lörrach). Das Gutachten beinhaltet eine Struktur- und Bedarfsanalyse, rechtliche Beurteilungen sowie Umsetzungsstrategien.
Auf Basis dieses Gutachtens hat die Stadt Bonn nach einem umfangreichen Beteiligungsverfahren mit der Fachöffentlichkeit
das Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept entwickelt, das am 18.06.2008 vom Rat der Stadt Bonn beschlossen wurde.
Einzelhandel-Zentrenkonzept 2008 [PDF, 5313 KB]
Datei: http://www.bonn.de/umwelt_gesundheit_planen_bauen_wohnen/sta
dtplanungsamt/stadtentwicklungsplanung/strukturuntersuchunge
n/03830/index.html?lang=de&download=M3wBUQCu%2F8ulmKDu36WenojQ1NTTjaXZnqWfVpzLhmfhnapmm
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Das vorbereitende Gutachten, das eine Grundlage für das Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept war, finden Sie hier:
vorbereitendes Gutachten z. Bonner Einzelhandels- u. Zentrenkonzeptes 2006 [PDF, 4368 KB]
Datei: http://www.bonn.de/umwelt_gesundheit_planen_bauen_wohnen/sta
dtplanungsamt/stadtentwicklungsplanung/strukturuntersuchunge
n/03830/index.html?lang=de&download=M3wBUQCu%2F8ulmKDu36WenojQ1NTTjaXZnqWfVpzLhmfhnapmm
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Ansprechpartnerin
Martina Rütz
Stadtplanungsamt Bonn
Stadtentwicklungsplanung
Tel.: (0228) 77-4515
Fax: (0228) 77-5836
martina.ruetz@bonn.de
E-Mail-Adresse: mailto:martina.ruetz@bonn.de
Büro `Dr. Acocella´
Stadt- und Regionalentwicklung´ (Dortmund/Lörrach)
www.dr-acocella.de
URL: http://www.dr-acocella.de
info@dr-acocella.de
E-Mail-Adresse: mailto:info@dr-acocella.de

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Letzte Aktualisierung: 20. Mai 2011