'Was uns die Kunstgeschichte nach ihrem Teil vom historischen Lebensinhalt unseres Volkes zu sagen hat, sagt sie zumeist durch die Denkmäler. Von ihnen geht die Betrachtung aus, zu ihnen kehrt sie zurück.' (...)
Georg Dehio, Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler, Vorwort zu Band 1 Mitteldeutschland (= unveränderter Nachdruck des Handbuchs von 1905), München 1991
Die Geschichte der Menschheit hinterlässt seit vielen tausend Jahren Spuren, die heute als Denkmäler das Bild unserer Städte und anderer Kulturlandschaften prägen. Einzelne Gebäude wie Burgen, Schlösser, Kirchen, Häuser und technische Bauten oder ganze Bereiche wie beispielsweise die Altstadt eines Ortes, aber auch Parks machen diese historischen Entwicklungen greifbar.
In Nordrhein-Westfalen stehen allein 77.557 (Bonn: 3.863) Baudenkmäler, 5.376 (Bonn: 46) Bodendenkmäler und 732 (Bonn: 3) bewegliche Denkmäler (Bücher, Münzen, Fahrzeuge, usw.) unter Schutz. Hinzu kommen 190 (Bonn: 1) Denkmalbereiche. (Stand 2005)
Um die Erhaltung des Kulturerbes im Interesse der gesamten Öffentlichkeit zu sichern, haben sich die Bundesländer zum Denkmalschutz auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) verpflichtet. Er umfasst alle gesetzlichen Anordnungen, Verfügungen, Genehmigungen und Auflagen und fällt in Deutschland unter die Kulturhoheit der Bundesländer. Es gibt demnach kein Gesetz auf Bundesebene.
Zuständig sind die Denkmalschutzbehörden, die beraten, Genehmigungsverfahren prüfen und den Vollzug des Denkmalschutzes überwachen. Der Aufbau dieser Behörde sieht eine Dreiteilung in Oberste Denkmalbehörde (im Allgemeinen das zuständige Landesministerium), Höhere Denkmalbehörde (oft 'Landesdenkmalamt', 'Landesamt für Denkmalpflege' oder Verwaltungsbehörden wie Regierungspräsidien) und Untere Denkmalbehörde (meist in der Gemeinde oder im Kreis) vor.
Die Untere Denkmalbehörde der Bundesstadt Bonn berät Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit Denkmalschutz und Denkmalpflege.
Insbesondere ist sie zuständig für Eintragungen in die Denkmalliste, denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren, ordnungsbehördliche Maßnahmen, für die Ausstellung von steuerlichen Bescheinigungen gem. Einkommenssteuergesetz sowie die Erteilung von Zuschüssen.
Letzte Aktualisierung: 13. April 2012