
Planung ist ein dynamischer Prozess des Ausgleichs unterschiedlicher Interessen und gleichermaßen ein politischer Prozess der demokratischen Willensbildung. Zentrales Element räumlicher Planung ist die Abwägung unterschiedlicher Belange, die von verschiedenen Akteuren eingebracht werden.
Neben der Abwägung unterschiedlicher Interessen, ist die Partizipation, die Teilhabe der Bürgerschaft und gesellschaftlicher Gruppen, die Mitwirkung an Planungsprozessen ein weiteres wesentliches Element der räumlichen Planung.
Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt dabei die förmliche Bürgerbeteiligung. Sie ist ein wesentliches Instrument der Stadtplanung und dient dazu, Ihre Meinungen zu den jeweiligen Planungen zu erfahren.
Im Stadtplanungsamt werden die frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 (1) BauGB für Flächennutzungsplanänderungen und Bebauungs-planverfahren sowie die öffentlichen Auslegungen gem. § 3 (2) BauGB für Flächennutzungsplanänderungen durchgeführt.
Darüber hinaus gibt es vielfältige Möglichkeiten der Einbringung bürgerschaftlichen Engagements. So wirkt eine Vielzahl von Personen im Rahmen der Erarbeitung Integrierter Handlungskonzepte mit.
Letzte Aktualisierung: 13. Januar 2009