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Bundesstadt Bonn

Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Ziel der Stadt Bonn ist es, die Struktur der gewachsenen Stadt-, Stadtbezirks- und Ortsteilzentren zu erhalten und zu stärken.

Im Vordergrund stehen verschiedene Aspekte: Zum einen sollen die zentrale Versorgungsfunktion und die wohnungsnahe Versorgung gesichert werden. Zum anderen soll die Einzelhandels- und Funktionsvielfalt der Innenstadt, der Stadtbezirks- und Ortsteilzentren erhalten und gestärkt werden.

Wesentlich ist auch, Sicherheit für Einzelhandelsbetreibende zu schaffen, die investieren möchten.

Mit Beschluss des Rates vom 28. Juni 2021 wurde die Verwaltung beauftragt, das bestehende Konzept aufgrund von veränderten Rahmenbedingungen in der Siedlungsstruktur, einer veränderten Marktentwicklung und neuer rechtlicher Vorgaben fortzuschreiben ( DS-Nr.: 202307 (Öffnet in einem neuen Tab)).

Die Fortschreibung ist Anfang 2023 mit Unterstützung des Büros Stadt und Handel, Beckmann und Föhrer Stadtplaner GmbH, gestartet. Der Prozess wird voraussichtlich zwei Jahre in Anspruch nehmen und wird durch mehrere Beteiligungsformate begleitet. Weitere Informationen zum Stand der Fortschreibung werden auch auf  „Bonn macht mit“ (Öffnet in einem neuen Tab) bereitgestellt.

Die Stadt Bonn hat bereits im Jahr 1977 ein erstes Einzelhandels- und Zentrenkonzept erarbeitet. 1999 wurde dieses Konzept fortgeschrieben und als „räumlich funktionales Zentrenkonzept im Sinne einer nachhaltigen Siedlungspolitik“ erneut beschlossen.

Aufgrund der weitergehenden Entwicklungen im Einzelhandel sowie neuer gesetzlicher Grundlagen wurde 2008 die Fortschreibung des Zentrenkonzepts beschlossen. Ziel war es, eine gesamtstädtische, verbindliche Entscheidungsgrundlage für Ansiedlungsvorhaben zu schaffen, die sowohl Investoren als auch den ortsansässigen Einzelhändlern eine verlässliche Perspektive und Planungssicherheit bietet.

Eine weitere Überarbeitung wurde Ende 2012 beschlossen. Hintergrund war die Weiterentwicklung der Rechtsprechung und die Suche nach Potentialen für die Erweiterung des Zentrums.

Bis Abschluss der aktuellen Fortschreibung sowie eines erneuten Beschlusses behält das Konzept von 2008 mit der Ergänzung von 2012 seine Gültigkeit.

Frau Janina Eder