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Bundesstadt Bonn

Denkmalbereiche

Denkmalbereiche zeichnen sich durch eine zusammenhängende Ansammlung erhaltenswerter Bausubstanz aus. Hierfür werden Denkmalbereichssatzungen beschlossen bzw. ausgewiesen, die unter anderem auf das besonders einheitliche Erscheinungsbild, die einzigartige Siedlungsstruktur oder auf eine Vielzahl von eingetragenen Baudenkmälern abzielen. Es muss also nicht jedes einzelne Objekt im Satzungsgebiet ein Kulturdenkmal sein. Vielmehr geht es darum, die Gesamtanlage als schützenwertes Zeugnis der menschlichen Geschichte zu sichern.

Der Satzungstext beinhaltet unter anderem Aussagen zum Geltungsbereich, eine Plandarstellung sowie Hinweise über die Ausformung und Materialität einzelner Bauteile, wie zum Beispiel Dach, Fassade und Fenster.

Denkmalbereich Muffendorf

Schrägluftbild - Historischer Ortskern von Muffendorf

Durch den Landschaftsverband Rheinland - Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) wurde ein Gutachten erstellt und die Stadt Bonn darüber unterrichtet, dass der historische Ortskern von Muffendorf die "Voraussetzungen zur Ausweisung eines Denkmalbereiches" erfüllt. 

Der Ortskern von Muffendorf ist historisch und gestalterisch von hoher Bedeutung. Er zeichnet sich in besonderer Weise durch seine historisch gewachsene Ortsstruktur, eine homogene Bebauung und ein stimmiges sowie historisch aussagekräftiges Ortsbild aus. Der heutige Ort dokumentiert und veranschaulicht frühere Siedlungsformen, Bauweisen, sowohl gesellschaftliche als auch wirtschaftliche Verhältnisse unter sich im Laufe der Jahrhunderte geänderter Bedingungen und zeigt geschichtliche Siedlungsentwicklungen auf.

Die im Gutachten des LVR-ADR benannten konkreten Schutzgegenstände der Denkmalbereichssatzung beinhalten den Ortsgrundriss, den dörflichen Straßen- und Platzraum, Hofräume, die aufgehende Bausubstanz mit den straßenräumlichen Details, die Freiflächen, Einzelbäume und Bewuchs, die ortsinneren Blickbezüge, die Wahrnehmung des Ortes von außen und die Blickbezüge zu markanten Objekten in der Umgebung.

Mit der Erstellung der Denkmalbereichssatzung Muffendorf, eines Gestaltungshandbuches sowie der begleitenden Prozessgestaltung hat die Stadt Bonn das Büro STADTGUUT aus Bochum beauftragt.

Informations- und Beteiligungsveranstaltung sowie Ortsrundgang

Um die interessierte Öffentlichkeit frühzeitig in die vorgesehene Planung einzubinden, fand (zusätzlich vom oben beschriebenen förmlichen Verfahren) am 18. Oktober 2023 eine Informations- und Beteiligungsveranstaltung statt. Vor der Veranstaltung bestand zudem die Möglichkeit an einem gemeinsamen Ortsrundgang teilzunehmen. 

In der Veranstaltung konnten die Teilnehmenden sich über die Planung informieren sowie Anregungen und Meinungsäußerungen abgeben.

Vorläufige Abgrenzung des historischen Ortskerns von Muffendorf

Ziel

Ziel der Ausweisung des Ortskerns als Denkmalbereich ist es, die historische Bausubstanz sowie die städtebaulichen Strukturen mit ihren Straßenzügen, inneren Gartenbereichen und Sichtbeziehungen zu erhalten und eine Weiterentwicklung im Einklang mit den schutzwürdigen Bestandteilen sicherzustellen.

An bauliche Anlagen, Freianlagen und Verkehrsflächen werden zukünftig besondere Anforderungen nach Maßgabe der zu erstellenden Satzung gestellt. Mit der Satzung sollen die festgelegten Schutzgegenstände definiert und ein Handlungsinstrumentarium gegeben werden. 

Ergänzend zur Denkmalbereichssatzung wird ein Gestaltungshandbuch in Form einer anschaulichen Broschüre erstellt, welches Hinweise zur Gestaltung des Ortsbildes, der Bebauung sowie der Freiräume enthält. Dadurch soll eine qualitätsvolle Weiterentwicklung des historischen Bereiches gefördert und sollen die Eigentümer*innen in der Umsetzung der Satzungsziele unterstützt werden. 

Was bedeutet das für mich?

Das Instrument der Denkmalbereichssatzung dient der Qualitätssicherung schutzwürdiger Belange und somit der Wahrung der Geschichte des Ortes Muffendorf. Der Abbruch, Umbau, Neubau oder die Änderung einer baulichen Anlage sowie sonstige Vorhaben wie Renovierungsmaßnahmen im Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung unterliegen einem Erlaubnisvorbehalt gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW). Das Gleiche gilt für angrenzende Vorhaben im Zuge des Umgebungsschutzes gemäß DSchG NRW. Geprüft wird, ob eine Maßnahme den Schutzzielen der Satzung widerspricht, wobei eine Abwägung der öffentlich-denkmalrechtlichen gegenüber privaten Belangen erfolgt.

Hinweis

Bereits mit dem Aufstellungsbeschluss und dessen Veröffentlichung tritt gem. §4 DSchG NRW eine vorläufige Schutzwirkung für das Satzungsgebiet in Kraft. Das bedeutet, dass ab sofort für alle baulichen Maßnahmen ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis an die Untere Denkmalbehörde zu stellen ist.

Ansprechpartnerin für denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren ist die Untere Denkmalbehörde der Stadt Bonn. Eine Erlaubnis ist immer vor Beginn einer geplanten Maßnahme dort zu beantragen. 

Verfahren

Das förmliche Verfahren zur Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung durchläuft verschiedene Verfahrensstufen, bis eine rechtskräftige Satzung erstellt ist. Zu diesen Schritten gehören die Erarbeitung des Satzungsentwurfs in Abstimmung mit dem LVR-ADR, die Beratung und Beschlussfassung in den politischen Gremien, die Offenlage und Durchführung der vorgeschriebenen Beteiligung der Öffentlichkeit, die Würdigung evtl. Anregungen aus der Öffentlichkeit, die abschließende Beschlussfassung im Rat, die Vorlage zur Genehmigung bei der Bezirksregierung und letztendlich die Veröffentlichung und damit Inkrafttreten der Denkmalbereichssatzung.

Frau Katrin Bisping
Stadtkonservatorin , Leitung
Frau Regine Borschdorf
Untere Denkmalbehörde