Im Liegenschaftskataster werden alle Liegenschaften nach ihrer Lage, Nutzung, Größe usw. dargestellt und beschrieben. Der Nachweis über Eigentümer/Erbbauberechtigte (ohne Anschriften) wird in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt.
Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Notare sowie andere Antragsteller, die ihr berechtigtes Interesse darlegen, können Auskünfte oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster u. a. für Bauanträge, Beleihungszwecke usw. erhalten.
Auskünfte werden nicht telefonisch erteilt.
Die Kosten werden nach der Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden NRW erhoben.
Letzte Aktualisierung: 16. März 2012