Um einen leistungsfähigen Rettungsdienst, der aus den Teilbereichen Notfallrettung, Notarztdienst und Krankentransport besteht, bedarfsgerecht und flächendeckend zu jeder Zeit sicherstellen zu können, erhebt die Stadt Bonn Benutzungsgebühren nach der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes.
Die Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes sind hierbei für die einzelnen Teilleistungen jeweils als Pauschalgebühren kalkuliert, die sich auf die Vorhaltung zur schnellen Hilfeleistung zu jeder Zeit und an jeder Stelle in der Stadt Bonn stützen.
Zur Zahlung der Gebühr ist grundsätzlich derjenige verpflichtet, der die Leistungen des Rettungsdienstes in Anspruch genommen hat, angefordert hat oder in dessen Auftrag der Rettungsdienst angefordert wurde (Gebührenschuldner). Die Stadt Bonn ist bemüht, Gebührenforderungen gegenüber gesetzlich Krankenversicherten direkt mit der zuständigen Krankenkasse abzurechnen und tritt nur in den Fällen, in denen Krankenkassen die Kostenübernahme grundsätzlich ablehnen, an den Gebührenschuldner direkt heran.
Häufige Fragen zu Rettungsdienstgebühren [PDF, 69 KB]
Datei: http://www.bonn.de/umwelt_gesundheit_planen_bauen_wohnen/feu
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37-2 - Gebührensatzung Rettungsdienst [PDF, 20 KB]
Stand: 01.01.2010
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Letzte Aktualisierung: 23. Februar 2010