Ausbildungsziel
Ziel der Ausbildung ist es, dem Teilnehmer die praktischen Kenntnisse zu vermitteln, die für die Erfüllung seiner Aufgabe als Truppmann im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz erforderlich sind.
Ausbildungsinhalte
Das Truppmann-Modul III. "Grundtätigkeiten" vermittelt u.a. folgende Kenntnisse:
Löschwasserversorgung
- Rechtsgrundlagen
- Aufbau der Sammelwasserversorgung / Unterflur- und Überflurhydranten / Wasserentnahme
- Abhängige Wasserentnahmestellen
Retten - Selbstretten
- Rettungsgeräte / Tragbare Leitern / Feuerwehrleinen
- Praktische Unterweisung / Knoten und Stiche / Tragbare Leitern
- Sprungrettungsgeräte / Praktische Unterweisung
- Menschenrettung / Selbstretten / Sichern gegen Absturz
Rechtsgrundlagen FSHG NRW
- Aufaben und Träger
- Rechtsstellung von Feuerwehrangehörigen / Ehrenamt / Rechte und Pflichten / Amtshaftung
- Inanspruchnahme und Handlungspflichten von Personen / Pflichten der Grundstückseigentümer und Besitzer
Dauer der Ausbildungsmaßnahme: 30 Stunden
Voraussetzungen zur Teilnahme:
abgeschlossene Truppmannausbildung Modul II.
Letzte Aktualisierung: 3. Dezember 2013