Größere Mengen von brennbarem Restmüll (Abfälle zur Beseitigung) die weder über Hausmülltonnen noch über den Sperrmüll entsorgt werden können, können nach Erteilung einer Abladegenehmigung bei der Müllverwertungsanlage Bonn,
Immenburgstraße 22 (Einfahrt: Am Dickobskreuz, Tor 1!),
angeliefert werden.
Als größere Menge gelten Mengen, die nicht im normalen Kofferraum eines Personenkraftwagens (PKWs) transportiert werden können. Die Höhe des Entsorgungspreises wird durch Auswiegen der Abfälle ermittelt. Sie richtet sich nach dem derzeit gültigen Tarif der Gebührenordnung.
70-2-2 - Gebührenordnung Abfallentsorgung [PDF, 51 KB]
Datei: http://www.bonn.de/umwelt_gesundheit_planen_bauen_wohnen/abf
allplaner/stichwortverzeichnis/00159/index.html?lang=de&download=M3wBUQCu%2F8ulmKDu36WenojQ1NTTjaXZnqWfVpzLhmfhnapmm
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Die Gebühr bezahlen Sie vor Ort in bar.
Die Abladegenehmigungen erhalten Sie nur persönlich beim Amt für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft, Zimmer 2 und 3, Lievelingsweg 110, Tel.: 0228 / 77 53 66 oder 77 32 69.
Personalausweis und Fahrzeugpapiere mitbringen !
Bei Gewerbebetrieben sind Gewerbeanmeldung und Fahrzeugpapiere notwendig.
Öffnungszeiten für das Ausstellen von Abladegenehmigungen:
Mo-Do 8. - 16 Uhr,
Fr 8. - 13 Uhr !
Die Öffnungszeiten für das Abladen von Abfällen mit Abladegenehmigung in der Müllverwertungsanlage finden Sie hier:
Letzte Aktualisierung: 5. Juli 2010