Der Veranstalter ist verpflichtet, vor, während und nach der Veranstaltung für Sauberkeit auf dem Veranstaltungsplatz zu sorgen. Bodenmarkierungen müssen nach der Veranstaltung wieder vollständig entfernt werden, eine Verankerung im Boden ist nicht gestattet. Das Abfallaufkommen bei einer Veranstaltung muss auf ein unvermeidbares Maß reduziert werden. Gemäß der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Bonn gelten spezielle Auflagen. Auch der nicht verwertbare Abfall (Restmüll) muss der Stadt Bonn überlassen werden.
Weitere Informationen:
Feste feiern ohne Reste [PDF, 210 KB]
Das Festekonzept der Bundesstadt Bonn für Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen und in öffentlichen Gebäuden
Datei: http://www.bonn.de/tourismus_kultur_sport_freizeit/veranstal
tungskoordination/hinweise_veranstalter/07559/index.html?lan
g=de&download=M3wBUQCu%2F8ulmKDu36WenojQ1NTTjaXZnqWfVpzLhmfhnapmm
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Als Veranstalter und Anbieter von Speisen und Getränken sind Sie dafür verantwortlich, dass die Abfälle nach verwertbaren und zu beseitigenden Abfällen getrennt werden. Nur so können Sie die ordnungsgemäße Entsorgung sicherstellen. Abfallbehälter für Veranstaltungen können schriftlich bei bonnorange AÖR, Lievelingsweg 110, 53119 Bonn, bestellt werden. Dort erhalten Sie auch Informationen über die Gebührenordnung und die Tarife. Die Bestellung sollte mindestens vier Wochen vor dem geplanten Termin liegen. Detaillierte Informationen zur Abfallwirtschaft erteilt die Abfallberatung.
Letzte Aktualisierung: 13. Mai 2013