Warum wurde die Stiftung gegründet?
Welchen Zweck verfolgt die Stiftung Sport der Sparkasse in Bonn nach ihrer Satzung?
Wer ist talentierter Nachwuchssportler?
Organe der Stiftung und Antragstellung
Die Richtlinien zur Nachwuchsörderung bieten wir Ihnen auch als PDF zum Download:
Richtlinien zur Förderung begabter Nachwuchssportler [PDF, 63 KB]
Datei: http://www.bonn.de/tourismus_kultur_sport_freizeit/sport_in_
bonn/sportfoerderung/00219/index.html?lang=de&download=M3wBUQCu%2F8ulmKDu36WenojQ1NTTjaXZnqWfVpzLhmfhnapmm
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Warum wurde die Stiftung gegründet?
Der Sport hat in unserer heutigen Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Die Freude an Wettkämpfen und der eigene Sieg lassen die Attraktivität des Sports wachsen.
Voraussetzung für den erfolgreichen Sportler ist ein optimales Umfeld, in dem er seine Leistungen erbringen kann. Hier finanzielle Mittel zur Verfügung zustellen, war Ausgangsüberlegung für die Sparkasse Bonn, die Stiftung Sport der Sparkasse in Bonn im Jahre 1988 zu errichten.
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Welchen Zweck verfolgt die Stiftung Sport der Sparkasse in Bonn nach ihrer Satzung?
Zweck der Stiftung ist die Förderung des Bonner Sports durch Unterstützung steuerbegünstigter Bonner Sportvereine zugunsten der Förderung begabter Nachwuchssportler.
Die Erfüllung des Stiftungszweckes erfolgt durch die Bewilligung von Zuschüssen an die Vereine für
die Beschäftigung von Trainern und Übungsleitern,
den Erwerb von Sportgeräten,
die Verbesserung von Trainingsbedingungen,
Derzeit liegt der Förderschwerpunkt der Stiftung bei der Gewährung von Zuschüssen für Trainer und Übungsleiter sowie von Sportgeräten, die unmittelbar zur Ausübung der jeweiligen Sportart erforderlich sind.
Die Stiftung fördert unabhängig von staatlichen, städtischen und privaten Maßnahmen. Es erfolgt keine Förderung von Sportlern, die über eine Aufwandsentschädigung hinaus Vergütungen oder Vorteile (i. S. des § 67 a) AO erhalten, das heißt, es werden keine Profisportler i. S. der Steuergesetze gefördert.
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Wer ist talentierter Nachwuchssportler?
Im Sinne der Satzung wird als talentierter Nachwuchssportler angesehen,
- wer bisher schon herausragende Leistungen erbracht hat und
- bei dem anzunehmen ist, dass durch die Förderung eine deutliche Leistungssteigerung zu erwarten ist.
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Organe der Stiftung
Kuratorium (Aufsichtsorgan)
Vorstand (geschäftsführendes Organ)
Gutachterausschuss (beratendes Organ)
Antragstellung
Anträge für ein Kalenderjahr sind bis spätestens Ende März des Folgejahres der Stiftung einzureichen. Antragsformulare sind bei der Stiftung erhältlich. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Vorlage der entsprechenden Nachweise. Die Abgabefrist für die Nachweise endet ein weiteres Jahr später am 31. März.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den Geschäftsführer der Stiftung, Herrn Dr. Christian Witbraad:
telefonisch unter: 0228 / 606-51260
per Fax unter: 0228 / 606-51170
E-Mail: christian.witbraad@sparkasse-koelnbonn.de
E-Mail-Adresse: mailto:christian.witbraad@sparkasse-koelnbonn.de
Anträge richten Sie bitte an die:
Stiftung Sport der Sparkasse in Bonn
Thomas-Mann-Straße 61
53111 Bonn
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Letzte Aktualisierung: 23. März 2011