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Kunst im öffentlichen Raum


 

1989 beschloss der Rat der Stadt Bonn ein Konzept über die künstlerische Ausgestaltung des öffentlichen Raumes. Dabei wurden öffentliche Bereiche festgelegt, die langfristig für eine künstlerische Ausgestaltung in Frage kommen. Es handelt sich dabei um Stadtzentren, Parlaments- und Regierungsviertel, Orte von gesamtstädtischer Bedeutung in den Stadtbezirken, eine Neugestaltung des Rheinufers sowie eine künstlerische Ausstattung der Rheinaue.
Kunst im öffentlichen Raum beinhaltet Kunstwerke auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder an städtischen Gebäuden sowie Kunstwerke auf nichtstädtischem Gelände und an nichtstädtischen Gebäuden, soweit die Stadt ein eigenes Recht oder ein Mitwirkungsrecht für deren Auswahl und Aufstellung besitzt. Zudem stellen auch Kunstwerke in öffentlich zugänglichen städtischen Gebäuden sowie die künstlerische Ausgestaltung öffentlicher Freiräume Kunst im öffentlichen Raum dar.

Beispielhaft können genannt werden:

  • Kunstwerke an der Beueler Rheinpromenade,
  • Skulpturen am Stadthaus,
  • Ikarus-Skulptur vor der Bonner Oper,
  • Stahlplastik vor dem kleinen Theater in Bad Godesberg.


Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2008




 


 

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