Präambel
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen – MKJFGFI, im Folgenden „Anbieter“ genannt, betreibt die webbasierte Anwendung „Guter Start NRW“. Die Anwendung bietet im Sinne einer technischen Infrastruktur allen Kommunen in NRW mit einem eigenen öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) die Möglichkeit, eine webbasierte Datenbank zu nutzen. Die Datenbank kann mit familienrelevanten Angeboten befüllt werden. Jedem Jugendamt steht ein Zugang zu dem Backend des Systems zur Verfügung.
Durch die Nutzung des Systems stellen Kommunen Kindern, Jugendlichen und Familien, aber auch Fachkräften, die mit den Zielgruppen arbeiten kostenfrei Informationen über Angebote und Einrichtungen zur Verfügung. Das System erfüllt damit die in § 2 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) formulierten Anforderungen und verfolgt das Ziel im Sinne des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“, Familien niedrigschwellige Zugänge zu Informations-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu ermöglichen.
Die Suchfunktion steht jeder Bürgerin und jedem Bürger (im Folgenden „Nutzer*innen“) kostenfrei ohne vorherige Registrierung im Internet zur Verfügung, sofern die entsprechende Kommune das Angebot für sich nutzen möchte und auf den Link verweist. Die Nutzung der Suchseite ist für die Kommunen freiwillig. Diese Nutzungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der eintragenden Stelle und dem Anbieter sowie den Kommunen, vertreten durch die regional zuständigen Jugendämter, im Folgenden „Kommune“ genannt. Eintragende Stellen sind die Jugendämter, aber auch weitere, wie andere Ämter oder Träger von Angeboten.
1. Gegenstand
1.1 Das Online System Guter Start NRW ist eine webbasierte Datenbank, die der Anbieter allen Kommunen mit einem eigenen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur kostenfreien Nutzung anbietet.
1.2 Das System ermöglicht den Kommunen, Angebote für Familien, Kinder und Jugendlichen in eine Datenbank einzutragen, damit diese Nutzer*innen zugänglich gemacht werden.
1.3 Um mit der webbasierten Anwendung ein Suchportal einzurichten, können sich die Jugendämter einloggen und lokale Angebote eingeben. Für jeden Jugendamtsbezirk kann eine eigene Suchseite gestaltet werden, über die alle für den entsprechenden Bezirk eingegebenen lokalen Angebote über eine Internetseite abrufbar sind. Diese Suchseite wird als Link im Online-System Guter Start NRW hinterlegt und kann ohne großen Aufwand verlinkt werden.
1.4 Mit der Anmeldung im System werden die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für die Nutzung des Online-Systems Guter Start NRW akzeptiert.
1.5 Die Kommune verpflichtet sich den Anbieter über die Nutzung der webbasierten Anwendung bei Veröffentlichung der Daten zu informieren. Hierzu genügt es eine Mail an das Postfach guterstartmkjfgfi.nrwde zu senden.
2. Rechte und Pflichten des Anbieters
2.1 Der Anbieter ist verantwortlich für die Bereitstellung der Anwendung und bemüht sich um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Anwendung. Er garantiert weder die ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit des Service, noch haftet er für technisch bedingte Übertragungsverzögerungen oder Ausfälle. Beispielsweise kann es durch technische Störungen oder auch notwendige Wartungsarbeiten zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Dienste kommen.
2.2 Der Anbieter stellt einen kostenfreien Support zur Verfügung.
2.3 Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die von Kommunen oder weiteren eintragenden Stellen eingepflegten Daten. Er übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten oder verlinkten Informationen.
2.4 Haftungsansprüche gegen den Anbieter, welche sich auf direkte oder indirekte Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen oder verlinkten Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
2.5 Durch die Nutzung werden keine Rechte oder Pflichten zwischen dem Anbieter und der Nutzerin oder dem Nutzer der Onlineangebote begründet.
3. Initiale Registrierung in der Datenbank
3.1 Alle Kommunen mit einem eigenständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) besitzen Zugangsrechte zum dem System.
3.2 Die Kommunen sichern zu, dass alle von ihr zur Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind.
3.3 Zugänge, etwa an Anbieter oder Jugendhilfeplanung sind nachrangig.
3.4 Durch Anmeldung in der Anwendung wird ein unentgeltlicher Vertrag über die Nutzung der Dienste von Guter Start NRW zwischen dem Land NRW und der Kommune geschlossen.
3.5 Bei der ersten Anmeldung nutzt die Kommune das Initialpasswort, das sie bei der Registrierung vom Anbieter erhalten hat. Sie ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten. Die Kommune kann das Passwort selbstständig ändern. Der Anbieter wird die Kommune zu keinem Zeitpunkt nach dem Passwort fragen.
3.6 Die Initialnutzer haben alle Rollen und Rechte im System.
3.7 Der Anbieter leistet keine Gewähr für die tatsächliche Identität einer eintragenden Stelle sowie der tatsächlichen Berechtigung, Inhalte einzustellen.
3.8 Der Anbieter stellt sicher, dass bei Bedarf neue Initialnutzer angelegt werden können.
4. Registrierung weiterer eintragender Stellen
4.1 Die Kommune kann weitere Zugangsrechte z.B. an Träger von Angeboten, andere Ämter (folgend „weitere eintragende Stellen“ genannt) erteilen, die zur Befüllung der Datenbank durch Dritte genutzt werden. Die weitere eintragende Stelle ist verpflichtet, eine Änderung der Nutzerdaten der Kommune unverzüglich anzuzeigen.
4.2 Die weiteren eintragenden Stellen sichern zu, dass alle von ihr zur Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind.
4.3 Die Kommune kann durch die Vergabe von Rollen im System, die Handlungsoptionen der weiteren eintragenden Stellen im System steuern.
4.4 Weitere eintragende Stellen erhalten nach einer Registrierung von der Kommune ein Passwort zur Anmeldung. Das Passwort kann sodann von der weiteren eintragenden Stelle geändert werden.
4.5 Das Passwort ist geheim zu halten.
4.6 Die Kommune kann die Plausibilität der von der eintragenden Stelle eingepflegten Daten sowie die Vollständigkeit der Angaben im Hinblick auf die einzutragenden notwendigen Informationen (beispielsweise Adresse, E-Mail, Telefonnummer) prüfen. Die Richtigkeit der übermittelten Informationen wird nicht geprüft. Die Kommune übernimmt hierfür keine Gewähr.
4.7 Sollte die Kommune Kenntnis von falschen Inhalten oder einem Rechtsverstoß im Zusammenhang mit den übermittelten Informationen der eintragenden Stelle erlangen, hat sie die entsprechenden Informationen zu löschen.
5. Pflichten der eintragenden Stelle
Eintragende Stellen sind die Kommunen selbst, aber auch weitere eintragende Stellen, die über Zugangsrechte verfügen.
Die eintragende Stelle ist verpflichtet,
5.1 alle auf der Website veröffentlichten Inhalte und Fotos entsprechend dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht einzustellen. Jede vom deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters oder des jeweiligen Rechteinhabers. Inhalte und Rechte Dritter sind als solche zu kennzeichnen.
5.2 ausschließlich wahre und nicht irreführende Angaben in das Profil des lokalen Angebotes einzustellen. Das gilt vor allem für Kontaktinformationen und Ansprechpersonen.
5.3 sicherzustellen, dass die erforderlichen Einwilligungen im Sinne der DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) bei der Veröffentlichung personenbezogener Daten vorliegt. Dies gilt ebenso für Fotos, auf denen Personen erkennbar dargestellt sind. Anbieter und Kommune haften nicht für fehlende Einwilligungen bei der Einstellung von personenbezogenen Daten durch die eintragende Stelle.
5.4 die Aktualität der angegebenen Daten regelmäßig zu überprüfen.
5.5 jede Handlung zu unterlassen, die geeignet ist, die Funktionalität der Infrastruktur des Online-Systems Guter Start NRW zu beeinträchtigen.
6. Änderung der Dienste auf der Website www.guterstart.nrw.de
Der Anbieter behält sich vor, die auf der Website www.guterstart.nrw.de angebotenen Dienste und Informationsrubriken zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten. Die Einstellung des Dienstes kann durch den Anbieter nur mit einer Frist von einem Jahr zum 31.12. des Folgejahres erklärt werden, um den Kommunen und den eintragenden Stellen die Möglichkeit einer Ersatzbeschaffung zu eröffnen. Die Einstellung des Dienstes ist allen nutzenden Kommunen gegenüber zu erklären.
7. Beendigung der Zusammenarbeit zwischen Kommune und weiterer eintragenden Stelle
7.1 Die weitere eintragende Stelle kann die Zusammenarbeit jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Die Beendigung ist dem Jugendamt der jeweiligen Kommune gegenüber anzuzeigen, die den Zugang eingerichtet hat. Der Zugang zum editierbaren Bereich wird daraufhin gesperrt, eine Editierung von Inhalten ist nicht mehr möglich.
7.2 Die Kommune kann die Zusammenarbeit mit der eintragenden Stelle jederzeit aus wichtigem Grund beenden. In diesem Falle wird der Zugang zu den editierbaren Seiten gesperrt. Wichtige Gründe können insbesondere sein: Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch die eintragende Stelle, Verstoß der eintragenden Stelle gegen Sorgfaltspflichten bei der Eintragung der Inhalte, erhebliche Beeinträchtigung des Rufs des angebotenen Systems durch die eintragende Stelle, Schädigung einer oder mehrerer anderer Personen durch die eintragende Stelle.
8. Verantwortlichkeit für Inhalte, Daten und/oder Informationen der Nutzer
8.1 Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die von Kommunen oder weiteren eintragenden Stellen eingepflegten Daten.
8.2 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten oder verlinkten Informationen. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
8.3 Werden externe Links von eintragenden Stellen und/oder der Kommunen in der Datenbank hinterlegt, stehen diese nicht unter der Kontrolle des Anbieters und er übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte und Sicherheit externer Websites.
8.4 Kommunen übernehmen keine Verantwortung für die von den eintragenden Stellen des Online-Systems Guter Start NRW bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen sowie für Inhalte auf verlinkten externen Websites. Externe Links unterliegen der Haftung der jeweiligen eintragenden Stellen. Die eintragende Stelle hat bei der erstmaligen Verknüpfung eines externen Links, die fremden Inhalte auf etwaige Rechtsverstöße hin zu überprüfen. Anbieter und Kommune haben keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Anbieter und Kommune gewährleisten insbesondere nicht, dass die Inhalte der externen Links wahr sind, einen bestimmten Zweck erfüllen oder einem solchen Zweck dienen können. Das Setzen von Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter oder die Kommune die hinter dem Verweis oder Link liegenden Seiten zu eigen macht. Eine ständige Kontrolle der externen Links ist für den Anbieter und die Kommune ohne konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße nicht zumutbar. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen werden jedoch derartige externe Links unverzüglich gelöscht.
8.5 Anbieter und Kommune übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von Dritten bereitgestellten Inhalte. Kommunen übernehmen jedoch die Haftung für diejenigen Inhalte, die sie in das System eingepflegt haben. Die Sorge für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte trägt die eintragende Stelle. Zusätzliche Informationen zu den einzelnen lokalen Angeboten geben die Meinung der eintragenden Stelle und nicht zwingend die Meinung des Anbieters oder der Kommune wieder.
9. Haftung des Anbieters
Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit der eingestellten Daten. Haftungsansprüche gegen den Anbieter, welche sich auf direkte oder indirekte Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen oder verlinkten Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Ansprüche wegen Körperschäden sowie wegen Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
10. Datenschutz/Erhebung personenbezogener Daten
In dem System werden verschiedene personenbezogene Daten die einem besonderen Schutz unterliegen verarbeitet. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) sind personenbezogene Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Darunter fallen beispielsweise Name, Alter, Familienstand, Geburtsdatum, Anschrift oder Telefonnummer. Auch Fotos oder Videoaufnahmen können personenbezogene Daten enthalten. Um Angaben über eine bestimmte Person handelt es sich, wenn die Daten mit dem Namen der betroffenen Person verbunden sind oder sich aus dem Inhalt bzw. dem Zusammenhang der Bezug unmittelbar herstellen lässt. Bestimmbar ist eine Person, wenn ihre Identität unmittelbar oder mittels Zusatzwissen festgestellt werden kann.
Der Anbieter, die Kommunen sowie die sonstigen eintragenden Stellen sind für die von ihnen jeweils verarbeiteten personenbezogenen Daten eigenständige Verantwortliche im Sinne der DSGVO.
10.1 Für die Datenverarbeitung im Rahmen von Anpassungen, Wartung, Pflege und Support für Guter Start NRW werden von Anbieter personenbezogene Daten verarbeitet. Der Anbieter bedient sich hinsichtlich dieser Datenverarbeitung D-NRW. D-NRW ist damit ein sogenannter Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 28 DSGVO.
10.2 Für die Bereitstellung von Informationen für Familien verarbeitet die Kommune eventuell personenbezogene Daten. Die Kommune bedient sich hinsichtlich dieser Datenverarbeitung D-NRW. D-NRW ist damit ein sogenannter Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 28 DSGVO.
10.3 Kommunen sind verpflichtet, bei der Veröffentlichung von Angeboten im System eine Datenschutzerklärung auf der Website zu hinterlegen.
10.4 Mit dem Einstellen von Angaben oder Fotos zu natürlichen Personen in einem lokalen Angebot, beispielsweise durch Nennung der Einrichtungsleitung mit Kontaktdaten, hat die eintragende Stelle dafür Sorge zu tragen, dass für jede Angabe von personenbezogenen Daten gesondert eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung beim Betroffenen vorliegt.
10.5 Mit Einstellen der Informationen bestätigt die eintragende Stelle, dass die eingegebenen Daten entweder keine personenbezogenen Daten enthalten oder dass eine Einwilligung in die Veröffentlichung personenbezogener Daten vom Betroffenen vorliegt.
10.6 Anbieter haften nicht für fehlende Einwilligungen zur Veröffentlichung personenbezogener Daten.
10.7 Die Kommune haftet nur in dem Fall, dass sie auch eintragende Stelle ist.
10.8 Dem Anbieter und der Kommune obliegen auch nicht die Sorge zur Überprüfung, ob alle Einwilligungen entsprechend vorliegen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der elektronischen Form. Nebenabreden bestehen nicht.
11.2 Der Anbieter behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Der Anbieter wird die Kommune und die eintragende Stelle über Änderungen der Nutzungsbedingungen rechtzeitig benachrichtigen. Widersprechen diese der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als angenommen.
11.3 Sollten einzelne Regelungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
11.4 Erfüllungsort ist Düsseldorf.
11.5 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf als Sitz des Anbieters