Elektronische Signaturen haben zwei wichtige Eigenschaften: Zum einen sichern sie die Identität des Signierenden und zum anderen die Integrität der zwischen Sender und Empfänger übertragenen elektronischen Daten.
Sie können sich beim Empfang von elektronisch signierten Daten also sicher sein, dass Ihr Kommunikationspartner auch tatsächlich die Person ist, für die er sich ausgibt und dass die zwischen Ihnen und Ihrem Kommunikationspartner übertragenen Daten auf dem Weg durch das Internet nicht verändert worden sind. Jede auch noch so kleine Änderung wird durch das zugrunde liegende technische Verfahren aufgedeckt und für den Empfänger sofort sichtbar gemacht.
Aufgrund dieser Eigenschaften stellen elektronische Signaturen die technische Grundlage für eine sichere und rechtsverbindliche Durchführung von elektronischen Transaktionen dar. Die qualifizierte elektronische Signatur hat daher im Rechtsgeschäft die gleiche rechtsverbindliche Wirkung wie Ihre eigenhändige Unterschrift. Dabei ist die elektronische Signatur noch viel genauer und fälschungssicherer als eine manuelle Unterschrift.
Letzte Aktualisierung: 10. September 2004