Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8116-13 – Kurfürstenallee

Luftbild Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8116-13 – Kurfürstenallee

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8116-13 der Bundesstadt Bonn mit Rechtskraft vom 5. Oktober 1984 umfasst einen Bereich im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Alt-Godesberg, zwischen der Kurfürstenallee, der Friedrich-Ebert-Straße und dem Redoutenpark. Das ca. 3,1 ha große Gebiet wird hauptsächlich durch Anlagen des Gemeinbedarfs geprägt, im Norden und Süden des Plangebietes sind jeweils Wohngebiete vorhanden. Im südlichen reinen Wohngebiet befinden sich ein- bis zweigeschossige freistehende Einzelhäuser und ist nahezu vollständig bebaut. Das nördliche allgemeine Wohngebiet ist vollständig bebaut. Der Rest des Plangebietes besteht hauptsächlich aus einer Fläche für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen –Altenheim- entlang der Friedrich-Ebert-Straße, Anlage für kulturelle Zwecke im Bereich der Grundstücke Kurfürstenallee 8-9, Anlage für soziale Zwecke auf dem Grundstück Kurfürstenallee 7, Fläche für den Gemeinbedarf -Schwimmbad- in der Mitte des Plangebietes, sowie eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage im westlichen Teil. Die als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesene Fläche ist mit zwei- bis viergeschossigen Gebäuden bebaut. 

Des Weiteren trifft der Bebauungsplan Festsetzungen zu überbaubaren Grundstücksflächen, zum Maß der baulichen Nutzung und öffentlichen Verkehrsflächen. Der Bebauungsplan enthält neben den o.g. Festsetzungen auch unbestimmte Festsetzungen zu der Zahl der zulässigen Vollgeschosse (bergseitig I / talseitig II bzw. bergseitig II / talseitig III).

Die Gebäude entlang der Kurfürstenallee innerhalb des Plangebietes stehen unter Denkmalschutz.

Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt das Plangebiet als Fläche für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen Altenheim, Kirche und kirchliche Einrichtungen, sowie Hallenbad, Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage und Wohnbaufläche dar. Die Parkanlage ist Bestandteil des „Landschaftsschutzgebiet Kottenforst: Godesberger Bach und Zuflüsse“.

Herr Manuel Schild