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Bundesstadt Bonn

Entwicklung der Liegenschaft Ollenhauerstraße 4

Luftbild Bebauungsplan Nr. 6719-9 - Ollenhauerstraße, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau

Bebauungsplan-Nr. 6719-9

Das circa 0,8 ha große Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 6719-9 erstreckt sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau über die Grundstücke Ollenhauerstraße 2 und 4.

Beabsichtigte Planung

Die Vorhabenträgerin KREER Development GmbH, Köln hat in 2020 die Liegenschaft Ollenhauerstraße 4 erworben, mit dem Ziel einer Neuentwicklung mit einer intensiveren Ausnutzung und einer Nutzungsmischung. Zunächst war für das Grundstück gemäß Rahmenplanung Bundesviertel eine Mischung aus Wohnen und Büronutzung vorgesehen. Allerdings kam eine schalltechnische Voruntersuchung zu dem Ergebnis, dass durch Geräuschemissionen des nahegelegenen Heizkraftwerks Süd eine Wohnnutzung kritisch zu sehen ist. Daher ist aktuell eine Mischung von Büro- und Dienstleistung, Handel und Gastronomie geplant. Entsprechend der Rahmenplanung beabsichtigt die Vorhabenträgerin auf dem Grundstück ein Bürohochhaus von ca. 40 m zu errichten, welches zu einem späteren Zeitpunkt nachweislich in Teilen für eine Wohnnutzung umgebaut werden kann. Hierzu wurde ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt. Die Liegenschaft Ollenhauerstraße 2, die im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) und aktuell mit einem zweigeschossigen Bürogebäude sowie Garagenzeilen bebaut ist, wurde in den Wettbewerb zur Entwicklung einer städtebaulichen Idee einbezogen. Der Siegerentwurf sieht für die Ollenhauerstraße 2 einen sechsgeschossigen Gebäudekomplex vor.

Die geplante Neubebauung der Flächen erfordert eine Neufassung des Planungsrechts. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 6719-9 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Liegenschaft Ollenhauerstraße 4 für Büro und Dienstleistung, Versorgung und Gastronomie zu entwickeln. Ob das Grundstück Ollenhauerstraße 2 nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Plangebiet verbleibt oder dessen Entwicklung in einem eigenen Verfahren weitergeführt wird, ist im weiteren Verfahren noch zu klären.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 14. März 2024 beschlossen, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6719-9 „Ollenhauerstraße“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. 

Öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vom 6. Mai  bis einschließlich 21. Mai 2024. 

Der Planentwurf wird einschließlich der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Stadthaus Bonn (Berliner Platz 2, Foyer vor dem Ratssaal, Etage 2) öffentlich ausgelegt. Die Pläne können jeweils montags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr dort eingesehen werden.

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die beabsichtigte Entwicklung im Plangebiet zu informieren und sich zu den Planungsabsichten zu äußern. Im weiteren Verfahren besteht für die Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut die Gelegenheit zu der Planung Stellung zu nehmen.

Selbstverständlich können Anregungen zur Planung auch postalisch an das Stadtplanungsamt Bonn, Stadt Bonn, 53103 Bonn, gesendet werden.

Weitere Informationsmöglichkeiten

Unter  www.bonn-macht-mit.de (Öffnet in einem neuen Tab) können alle Informationen ebenfalls eingesehen und Meinungen öffentlich abgegeben werden.

Frau Barbara Opelt