Wahlperiode
Der Integrationsrat wird grundsätzlich für die Dauer der Wahlzeit des Rates gewählt und damit für sechs Jahre.
Wahlgebiet
Für die Wahl des Integrationsrates ist das Stadtgebiet gleichzeitig auch Wahlgebiet.
Wahltermin
In Nordrhein-Westfalen fanden die Integrationsratswahlen gemeinsam mit der Europa- und Kommunalwahl am Sonntag, 25. Mai 2014, statt (Wahlperiode sechs Jahre).
Wahlrecht und Wahlberechtigung
Wahlberechtigt ("aktives" Wahlrecht) für den Integrationsrat ist, wer
Die Wahlberechtigten zu Ziffern 1 und 2 werden gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 der Wahlordnung für den Integrationsrat der Bundesstadt Bonn in der jeweils gültigen Fassung von Amts wegen am 35. Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Wahlberechtigte Deutsche (Ziffern 3 und 4) können nur auf Antrag, der bis zum zwölften Tag vor der Wahl gestellt sein muss, in das Wählerverzeichnis eintragen werden. Sie haben den Nachweis über die Wahlberechtigung zu führen.
Für alle Wahlberechtigten gilt darüber hinaus, dass sie am Wahltag
Nicht wahlberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die
Wählbar ("passives" Wahlrecht) sind mit Vollendung des 18. Lebensjahres alle wahlberechtigten Personen sowie alle Bürgerinnen und Bürger.
Letzte Aktualisierung: 23. Juni 2014