
Zwei Personen gleichen Geschlechts können in Deutschland seit 1. August 2001 eine Lebenspartnerschaft begründen.
Zuständig für die Beurkundung einer Lebenspartnerschaft ist in Nordrhein-Westfalen das Standesamt. Im Standesamt Bonn werden die Lebenspartnerschaften in den Trauzimmern beurkundet.
Letzte Aktualisierung: 8. November 2010