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Bundesstadt Bonn

Bescheinigungen nach der Beurkundung

Wenn die Geburt Ihres Kindes beurkundet ist, erhalten Sie verschiedene Bescheinigungen:

Bescheinigung für Elterngeld
Die Bescheinigung mit dem Aufdruck „Nur gültig für die Beantragung von Elterngeld“ schicken Sie zusammen mit dem Elterngeldantrag an die für Ihren Wohnsitz zuständige Stelle.

Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit bei den Kreisen und kreisfreien Städten. In Bonn wenden Sie sich bitte an das
 Amt für Kinder, Jugend und Familie

Bescheinigung für Kindergeld
Die Bescheinigung mit dem Aufdruck „Nur gültig für die Beantragung von Kindergeld“ schicken Sie an die für Ihren Wohnsitz zuständige Familienkasse bei der Agentur für Arbeit. Beim ersten Kind sollte der Antrag auf Kindergeld gemeinsam mit der Bescheinigung verschickt werden. Wenn Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, stellen Sie den Antrag auf Kindergeld bei Ihrem Arbeitgeber.

Mit dem Onlineservice rund ums Kindergeld unterstützt die Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg die Nutzung der „Online-Ausweisfunktion“ des neuen Personalausweises. Nach einer Registrierung auf der  Internetseite (Öffnet in einem neuen Tab) steht den Eltern der Service zur Verfügung. Weitere Informationen gibt die Bundesagentur für Arbeit.

Zuständig für die Stadt Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis ist die  Familienkasse Nordrhein Westfalen West (Öffnet in einem neuen Tab).

Jedes Kind erhält eine eigene Steueridentifikationssnummer. Sie wird durch das Bundeszentralamt für Steuern vergeben und ist zur Feststellung des Kindergeldanspruches wichtig. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des  Bundeszentralamtes für Steuern (Öffnet in einem neuen Tab).

Bescheinigung für Mutterschaftshilfe
Die „Bescheinigung für die Beantragung von Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft“ geben Sie bei der Krankenkasse ab, bei der die Mutter versichert ist.

Meldebehörde
Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.