05.08. 2009
Zu der heutigen Gerichtsentscheidung erklärt das Presseamt der Stadt Bonn:
1. Das Urteil des Landgerichtes liegt der Stadt Bonn nicht vor.
2. Nach den bisherigen Informationen aus Kreisen der Verfahrensbeteiligten hat das Gericht keine abschließende Entscheidung über die Gesellschaftereigenschaft von Arazim getroffen sondern auf ein Hauptsacheverfahren verwiesen. Das werde nur aufgenommen werden können, wenn Arazim bis zum 15. Oktober Klage erhebt. Ob Arazim dies tue bleibe abzuwarten.
3. Damit hat sich aus Sicht der Stadt Bonn an den Rechtsverhältnissen nichts geändert. Honua ist der im Handelsregister eingetragene Mehrheitsgesellschafter der UNCC. Die UNCC bleibt rechtlich und tatsächlich handlungsfähig. UNCC ist wie bisher Eigentümerin des Grundstücks und der darauf stehenden Gebäude.
4. Der Vertreter von Honua in Bonn, Penderok, hat heute gegenüber Stadtkämmerer Prof. Ludger Sander erklärt, auch aus Sicht von Honua gebe es keine sachliche Veränderung. Wie das Presseamt der Stadt Bonn mitteilte, gehören nach den Worten Penderoks weiterhin 94 % der Gesellschaftsanteile an der UNCC Honua. Das südkoreanisch-amerikanische Unternehmen habe in Kenntnis des möglicherweise mehrere Jahre dauernden Rechtsstreits über die Auswirkungen des Verkaufs von Gesellschaftsanteilen durch SMI Hyundai wiederholt sein Engagement für den pünktlichen Weiterbau und die termingerechte Fertigstellung des World Conference Centers Bonn erklärt. Penderok ließ die Stadt Bonn wissen, an dieser Haltung habe sich durch die heutige Entscheidung im Eilverfahren nichts geändert. Honua und die südkoreanischen Kapitalgeber ständen unverändert zum Investment von 30 Mio. Euro für das Bonner Projekt.
Friedel Frechen,
Pressesprecher der Stadt Bonn