23.09. 2008
Abfallwirtschaft soll preiswerter, effizienter und durchschaubarer werden
ib - Zur Sicherung einer langfristigen, transparenten und für den Gebührenzahler kostengünstigen Abfallwirtschaft in kommunaler Trägerschaft beabsichtigen die Stadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis unter der Bezeichnung „Rheinische Entsorgungskooperation" (REKo) die Gründung eines Abfallzweckverbandes. Ein entsprechender Beschlussvorschlag, der demnächst in den politischen Gremien beraten werden soll, fand heute (Dienstag, 23. September) die einhellige Zustimmung des Verwaltungsvorstandes.
Die Beratungsvorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Bonn der Gründung der REKo zustimmt sowie den Beitritt der Stadt und eine entsprechende Satzung beschließt. Mehrere Aufgaben sollen dem Zweckverband übertragen werden: Die Entsorgung von Sperrmüllabfällen aus privaten Haushallen, die Sickerwasserreinigung und die Entsorgung der sonstigen im Stadtgebiet anfallenden Abfälle aus privaten Haushalten.
Ziel der Zweckverbandsgründung ist die Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit und die langfristige Gewährung der Entsorgungssicherheit. Außerdem wird eine gegenseitige Auslastung der vorhandenen und noch geplanten Abfallverwertungs- und Beseitigungsanlagen angestrebt. Ferner soll die Entgeltkalkulation einheitlicher und nachvollziehbarer werden.
Mit der REKo ist eine Bündelung der Abfallmengen und Stoffströme verbunden. Der Zugriff von der Erfassung bis zur Verwertung und Vermarktung einschließlich Erlöse stärkt die kommunale Selbstverwaltung. Arbeitsplätze werden sozialverträglich gesichert und hohe ökologische Standards gewahrt, denn der Verband ist der Region und dem Bürger verpflichtet, die Aufgabenerledigung erfolgt service- und nicht ausschließlich gewinnorientiert. Die Kalkulation der Entsorgungskosten richtet sich dann ausschließlich nach öffentlichem Preisrecht und ist ein deutlicher Beitrag zu einer transparenten, aber auch kostengünstigen Aufgabenerfüllung.
Wirtschaftliche Auswirkungen
Die wirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Zweckverbandsgründung wurden in einer Wirtschaftlichkeitsanalyse der kommunalen Entsorgungskooperation durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ECONUM aus Hamburg geprüft. Für die Bundesstadt Bonn kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass sich die Kostenbelastungen für den Gebührenzahler in Bonn spürbar und abhängig von kurzfristigen Marktschwankungen nachhaltig reduzieren. Die MVA Bonn profitiert endgültig spätestens ab 2016 durch eine deutliche Erhöhung des Anteils von sicheren und kostenorientierten Kommunalmengen von heute 29 Prozent auf zukünftig etwa 76 Prozent der Gesamtkapazität.
Hintergrund:
Die Gründung des Zweckverbandes ist die konsequente Fortsetzung der vertraglich zwischen Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis bisher vereinbarten Kooperation auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft. Langfristig wird sogar ein weiterer Ausbau anvisiert. So haben auch Gebietskörperschaften aus Rheinland-Pfalz bereits ihr Interesse angemeldet.
Die Stadt Bonn überträgt dem Zweckverband zunächst die Sperrmüllentsorgung sowie die Sickerwasserreinigung. Die Übertragung der Restmüllentsorgung für das Stadtgebiet steht unter dem Vorbehalt, dass der bisherige Auslastungsvertrag der Stadt mit dem privaten Entsorger beendet ist. Das Recht, Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) zu kalkulieren und zu erheben, verbleibt bei der Stadt Bonn.
Die operative Aufgabenwahrnehmung übernimmt die RSAG. Die Sickerwasserreinigung erfolgt auf der Anlage der RSAG auf der ehemaligen Hausmüll-Deponie in Sankt Augustin. Die Sperrmüllentsorgung wird für eine Übergangszeit über die Umladestation der RSAG in Troisdorf geregelt. Von dort wird der Sperrmüll zu einer Sortieranlage in Neuwied transportiert, sortiert und der Verwertung zugeführt. Künftig soll in Troisdorf eine eigene Sortieranlage von der RSAG errichtet und betrieben werden.
Da der Zweckverband aufgrund der fehlenden Gebührenhoheit keine eigenen Einnahmen hat, erhebt er von seinen Mitgliedern eine Umlage zur Deckung seiner Geschäftskosten. Die Umlage bemisst sich nach dem Verhältnis des tatsächlichen Nutzens, den die Verbandsmitglieder aus der Erfüllung des Zweckverbandes haben.