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Ab Juni Alkoholkonsum im Bonner Loch verboten


18.03. 2008

Bezirksvertetung Bonn tagt öffentlich

ib - Ab 1. Juni soll der Alkoholkonsum im Bonner Loch verboten werden. Eine ordnungsbehördliche Verordnung über das Alkoholkonsumverbot im Bonner Loch haben die Bürgerdienste der Stadt Bonn erarbeitet. Sie wird jetzt den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Zunächst beschäftigt sich die Bezirksvertretung Bonn in ihrer Sitzung am Dienstag, 1. April, mit dem Thema. Am 10. April ist die Verordnung Thema im Hauptausschuss und am 17. April soll der Rat den Beschluss fassen.

 

Die Verordnung gilt für die Innenstadt zwischen den Straßen Am Hauptbahnhof, Thomas-Mann-Straße und Maximilianstraße. In diesem Bereich wird es dann verboten sein, alkoholische Getränke zu konsumieren und mit sich zu führen, wenn erkennbar ist, dass sie vor Ort getrunken werden sollen. Das gilt auf allen öffentlich zugänglichen Flächen, für die keine Gaststättenkonzession vorliegt.

 

Die Sozialverwaltung bereitet derzeit begleitende Maßnahmen zu dieser Verordnung vor, um eine Verdrängung in andere Bereiche der Innenstadt zu vermeiden. Unter Federführung des Sozialdezernates erarbeitet eine Arbeitsgruppe aus Polizei, Bürgerdiensten, der Sozialverwaltung und freien Trägern ein Konzept. Es soll dem Sozialausschuss in seiner Sitzung am 22. April vorgelegt werden.  

 

 




 


 

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