22.02. 2008
Soziale Organisationen begrüßen städtische Pläne - Sicherheit und Jugendschutz
ib- Die für die Menschen im „Bonner Loch" arbeitenden Hilfsorganisationen haben die Pläne der Stadt für ein Alkoholverbot grundsätzlich begrüßt. Das berichtete Familiendezernentin Angelika Wahrheit im Verwaltungsvorstand. Im Führungsgremium der Stadtverwaltung besteht zudem Einigkeit, dass ein Gleichklang von Verbot und sozialen Hilfen angestrebt werden muss. Die Grenzen für den Geltungsbereich der Verordnung sind noch nicht exakt gezogen.
Die politische Entscheidung wird in der Ratssitzung im Juni angestrebt. Im Sozialausschuss wird sie am 22. April, danach in der Bezirksvertretung Bonn beraten. Die ordnungsbehördliche Verordnung kann frühestens am 01. Juli in Kraft treten. Das hängt auch davon ab, wann soziale Hilfen an anderen Standorten, die für den Aufenthalt Alkoholkranker denkbar sind, wirksam geleistet werden können. Eine genaue Prognose, wo sich diese Aufenthaltsorte befinden und wie sie sich entwickeln werden, kann derzeit nicht abgegeben werden. Es wird aber sichergestellt, dass Anlieger, die betroffen sein könnten, in der Stadtverwaltung Ansprechpartner finden werden.
Das von den Hilfsorganisationen favorisierte Verkaufsverbot für Alkoholika im „Bonner Loch" ist mit öffentlich-rechtlichen Mitteln nicht durchsetzbar, wohl aber ein Konsumverbot. Auch über privat-rechtliche Verträge kann der Verkauf von Bier und Schnaps nicht untersagt werden, da die Shops nicht im Eigentum der Stadt Bonn stehen. Nach den Beobachtungen aller am Hilfsprogramm „Bonner Loch" Beteiligten hat sich die Alkohollage rund um den Bahnhof auch im Zusammenhang mit den verlängerten Ladenschlusszeiten verschärft. Das zeigen die gestiegenen Einsatzzahlen der von Polizei und Stadtordnungsdienst gemeinsam betriebenen Gemeinsamen Anlaufstelle Innenstadt (GABI).
Bereits Anfang Februar hatte Ordnungsdezernent, Stadtdirektor Volker Kregel, darauf hingewiesen, dass allein schon wegen der deutlich erhöhten Deliktzahl die Entwicklung der Gefährdungslage als rechtliche Grundlage für ein Verbot gegeben sei. Familiendezernentin Wahrheit will für die juristische Untermauerung des Verbots auch die Aspekte des Jugendschutzes geltend machen. Der Haupt-Verkehrsknotenpunkt für alle Bahnlinien wird täglich auch von tausenden Kindern und Jugendlichen genutzt.