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2. September 2010



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Bürgerantrag


 

Die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ermöglicht jedermann, sich schriftlich an den Rat oder eine Bezirksvertretung zu wenden, um Anregungen und Beschwerden vorzubringen. In Bonn nimmt der Bürgerinnen- und Bürgerausschuss diese Aufgaben als Beschwerdeausschuss für den Rat wahr.

Mit einem so genannten 'Bürgerantrag' können alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft behandelt werden, für die der Rat der Bundesstadt Bonn oder eine Bezirksvertretung zuständig sind.

Der Bürgerinnen- und Bürgerausschuss, der etwa acht mal jährlich tagt, berät jeden Bürgerantrag so schnell wie möglich, in der Regel in öffentlicher Sitzung. Antragstellerinnen und Antragsteller haben
Gelegenheit, ihren Antrag in der Sitzung zu erläutern.

Der Bürgerinnen- und Bürgerausschuss stellt in der Sitzung seine Auffassung zu den Anliegen durch Beschluss fest. Darüber hinaus gibt er eine Empfehlung zur Beratung und Entscheidung an die in der Sache zuständige Bezirksvertretung, den sachlich zuständigen Ausschuss, den Stadtrat oder den Oberbürgermeister ab.

Nähere Einzelheiten sind in § 10 der Hauptsatzung und § 27 der Geschäftsordnung des Rates geregelt.


Letzte Aktualisierung: 19. Oktober 2009




 


 

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