Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gelten folgende allgemeine Voraussetzungen:
- Das Fahrzeug muss vor dem 1. Januar 2008 auf den Fahrzeughalter zugelassen worden sein.
- Das Fahrzeug kann technisch nicht nachgerüstet werden, sodass eine Schadstoffplakette erteilt werden kann.
- Der Halter / die Halterin verfügt über kein anderes Fahrzeug, das eine Umweltzone befahren darf.
- Eine Ersatzbeschaffung ist wirtschaftlich nicht zumutbar.
Des Weiteren muss einer der folgenden besonderen Gründe für die Fahrt vorliegen:
- Erhalt und Reparatur von technischen Anlagen, zur Behebung von Gebäudeschäden (einschließlich Gas-, Wasser- und Elektroschäden)
- Soziale und pflegerische Hilfsdienste
- Notwendige regelmäßige Arztbesuche oder ein medizinischer Notfall
- Quell- und Zielverkehr von Reisebussen
- Die Arbeitsstätte ist aufgrund der Arbeitszeiten nicht mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar
- Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern des Lebensmittelhandels, von Apotheken, Seniorenheimen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen sowie von Wochen- und Sondermärkten
- Belieferung und Entsorgung von Baustellen, Warenanlieferungen zu Produktionsbetreiben und Versand von Gütern aus der Produktion (incl.Werkverkehr), wenn keine Alternativen zur Verfügung stehen
Bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen sind zudem auch Ausnahmen möglich für:
- Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "G" im Schwerbehindertenausweis
- Sonder-Kfz mit besonderer Geschäftsidee (z.B. historische Busse für Stadtrundfahrten/Hochzeiten)
- Sonder-Kfz mit besonders hohen Anschaffungs- bzw. Umrüstkosten und geringen Fahrleistungen in der Umweltzone (z. B. Schwertransporter, Zugmaschinen von Schaustellern, Kfz mit besonderen Aufbauten wie Messwagen oder Mediensonderfahrzeuge)
Sonderregelung für gewerbliche Betriebe (Fuhrparkregelung):
Neben den vorgenannten Ausnahmen können für Unternehmen mit 2 oder mehr Nutzfahrzeugen der Klasse N oder Bussen Genehmigungen erteilt werden, wenn sie eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen besitzen, die in die Umweltzone einfahren dürfen. Voraussetzungen: Das Fahrzeug muss vor dem 01.01.2008 auf das Unternehmen zugelassen worden sein und das Fahrzeug muss mindestens die Schadstoffgruppe 2 besitzen.
Zeitraum | Anzahl der Ausnahmen | Anzahl der Ausgleichsfahrzeuge |
bis 30.06.2012 | 1 | 1 |
bis 30.06.2013 | 1 | 2 |
bis 30.06.2014 | 1 | 3 |
Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung kann persönlich, per Post, Fax, E-Mail oder E-Postbrief eingereicht werden.