Grundsätzlich benötigen alle Ausländer für die Einreise zur Erwerbstätigkeit ein Visum. Eine persönliche Vorsprache bei der deutschen Vertretung im Ausland ist notwendig.
Soll die Arbeitsaufnahme in Bonn erfolgen, wird die Auslandsvertretung die Unterlagen zur Prüfung an das Ausländeramt Bonn weiterleiten.
Bei einer Beschäftigung als Arbeitnehmer erfolgt eine Beteiligung des Arbeitsamtes.
Bei einer Tätigkeit als Selbständiger erfolgt eine Beteiligung der IHK.
Ausnahmen:
Folgende Staatsangehörige können die Aufenthaltsgenehmigung nach der Einreise beantragen und visumsfrei einreisen:
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Erledigung dieses Anliegens einen Termin benötigen.
Terminvereinbarung unter den unten aufgeführten Telefonnummer:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
25 Euro
EC-Zahlung ist möglich.
Frau Bau
Sachbearbeiterin
Zimmer 3.15
Telefon: 0228 - 77 63 36 (Mo bis Do 9.00 - 13.30 Uhr)
Telefax: 0228 - 77 63 37
Frau Koch
Sachbearbeiterin
Zimmer 3.16
Telefon: 0228 - 77 63 10
Telefax: 0228 - 77 63 37
Frau Linden
Sachbearbeiterin
Zimmer 3.15
Telefon: 0228 - 77 63 35 (Di 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr, Do 8 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr)
Telefax: 0228 - 77 63 37
Herr Schmidt
Sachbearbeiter
Zimmer 3.16
Telefon: 0228 - 77 63 19
Telefax: 0228 - 77 63 37
Oxfordstraße 19
53 111 Bonn
nach Terminvereinbarung unter den in den Anliegen genannten Telefonnummern
Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bus
Linie(n): 602, 604, 605
Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bahn
Linie(n): 61, 62, 66, 67
Haltestelle Bertha-von-Suttner-Platz
Verkehrsmittel: Bahn
Linie(n): 62, 65, 66, 67
Haltestelle Bertha-von-Suttner-Platz
Verkehrsmittel: Bus
Linie(n): 529, 537, 550, 551, 600, 601, 602, 603, 604, 605, 606, 607, 608, 609, 640
Haltestelle Friedensplatz
Verkehrsmittel: Bus
Linie(n): alle Linien Haltestelle Friedensplatz