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KFZ/ Umweltzone (Schadstoffplakette)


 

99000462111100 26.07.2010 10:18
Im März 2007 ist die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Schadstoffgruppen in Kraft getreten. Gegenstand dieser Regelungen ist einerseits die Einrichtung von "Umweltzonen" und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Plaketten nach festgelegten Schadstoffgruppen.

In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden neuen Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr sondern auch für Anwohner und Besucher in Umweltzonen.

Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Diese Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Schadstoffe und dabei insbesondere der Feinstaubbelastung beitragen.

Die Plaketten gelten bundesweit in jeder Umweltzone und sind somit nicht auf die ausstellende Kommune beschränkt.

Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:
  • mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen
  • zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller);
    dazu gehören auch leichte vierrädrige Fahrzeuge (Quads)
  • Fahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert oder blind sind (Nachweis durch Merkzeichen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis)
Die Plaketten erhalten Sie bei der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde und den Bürgerämtern Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg sowie bei allen anerkannten Abgasuntersuchungsbetrieben und Prüforganisationen (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ). Touristen oder Halter von Fahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind, können dort ebenfalls die notwendige Plakette erhalten.


Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
5 Euro
Eine Bezahlung mit ec-Karte ist möglich.
Umweltzonen in Deutschland
URL: http://www.env-it.de/luftdaten/download/public/html/Umweltzo nen/index.htm


TÜV Rheinland
URL: http://www.tuv.com/de/feinstaubplakette_2.html


DEKRA
URL: http://www.dekra.de/feinstaub/feinstaub.html


Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ)
URL: http://www.gtue.de/apps2/feinstaub/plakette.php

Information Kraftfahrzeug Zulassungsbehörde

Passage
Telefon: (02 28) 77 33 14 / 77 33 19
Telefon2: (02 28) 77 27 25
Telefax: (02 28) 77 33 13


kfz-zulassung@bonn.de
E-Mail-Adresse: mailto:kfz-zulassung@bonn.de

Passage Stadthaus, Berliner Platz 2
53111 Bonn

Stadtplan
Stadtplan: http://stadtplan.bonn.de/mapbender/kartenausschnitt.pl?anwen dung=Bonn.de+-+Lageplan&strasse=Berliner+Platz&hausnummer=2& label=F%FChrerscheinstelle&kartentyp=Stadtplan& width=1004&height=748& scale=3000&marker=1& font=Verdana&fontcolor=5D93B2& fontsize=14&pagecolor=DEEBF7& navigation=2

Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 13 Uhr
Zusätzliche telefonische Servicezeit am Dienstag und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr


Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bus
Linie(n): 602, 604, 605


Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bahn
Linie(n): 61, 62, 66, 67


KFZ-Zulassungsbehörde
URL: http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/stadtverwal tung_im_ueberblick/00781/index.html



 


 

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